Bereits mit dem Epidemiologischen Bulletin 4 wurden Ende Januar einige Neuerungen in die allgemeinen Impfempfehlungen der STIKO für 2024 neu aufgenommen.
Die größte Änderung ist die Aufnahme der Impfung gegen Meningokokken B für Säuglinge ab einmal Alter von 2 Monaten in den Standardimpfkalender der STIKO. Demnach sollten alle Säuglinge frühestmöglich, also mit einem Alter von 2 Monaten, gegen Meningokokken B geimpft werden. Das Impfschema besteht aus 3 Impfstoffdosen, die im Alter von 2, 4 und 12 Monaten verabreicht werden sollten. Die zusätzlichen Impfungen können gut in die bereits bestehenden U-Untersuchungen integriert und mit den anderen von der STIKO-Empfohlenen Impfungen koadministriert werden, um die Anzahl an Impfterminen möglichst gering zu halten.
Kleinere Anpassungen gab es auch bei der Impfung gegen COVID-19 (Zusammenfassung Vortrag 2).
Ebenso ist die bereits im Jahr 2023 in Kraft getretene Pneumokokken-Empfehlung für Personen ab 18 Jahren in die allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen worden. Demnach sollten Personen ab 18 Jahren, die im Zuge einer Standard- oder Indikationsimpfung gegen Pneumokokken geimpft werden, einmalig mit dem Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff PCV20 geimpft werden. Der 23-valente Polysaccharid-Impfstoff PPSV23 wird von der STIKO nicht mehr empfohlen. Die Standardimpfempfehlung für die Pneumokokken-Impfung inkludiert Personen ab 60 Jahren. Sollten diese bereits mit PPSV23 geimpft worden sein, so sollte mit 6 Jahren Abstand noch einmal mit PCV20 geimpft werden. Weitere Auffrischungen werden aktuell nicht empfohlen. Trotz Zulassungserweiterung des Impfstoffes im März 2024 auf Kinder und Jugendliche, ist der PCV20 auch weiterhin in dieser Altersgruppe nicht von der STIKO empfohlen. Dazu gab es einen offiziellen Beschluss der neuberufenen STIKO im August 2024.
Ein besonders präsentes Thema bei der STIKO war in diesem Jahr das Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV). Hier hat die STIKO gleich zwei Empfehlungen in diesem Jahr ausgesprochen: Zum einem empfiehlt die STIKO seit Juni 2024 Säuglingen und Neugeborenen vor bzw. während ihrer 1. RSV-Saison die passive Immunisierung gegen RSV mit Nirsevimab. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab als Einmaldosis möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene hingegen, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, zwischen dem 3. und 10. Lebenstag erhalten.
Seit August 2024 empfiehlt die STIKO zudem Personen ab 75 Jahren eine einmalige Impfung gegen RSV als Standardimpfung. Zudem empfiehlt sie allen Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung oder die in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben ebenfalls eine RSV-Impfung als Indikationsimpfung (Weitere Details in Zusammenfassung Vortrag 2).
Neben den Neuerungen der STIKO ist auch aus infektiologischer Sicht aktuell einiges los. In ganz Europa und auch in Deutschland wurden in den vergangenen Monaten überdurchschnittlich viele Pertussis-Infektionen gemeldet. Bei Pertussis (Keuchhusten) handelt es sich um eine bakterielle Atemwegserkrankung, welche häufig übersehen wird – insbesondere bei Erwachsenen. Neben der Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen im Säuglings- und Kindesalter daher besonders wichtig – die Indikationsimpfungen. Zum Schutz der Neugeborenen sollten Schwangere in jeder Schwangerschaft gegen Pertussis geimpft werden. Darüber hinaus haben alle Personen mit Kontakt zu Neugeborenen (Eltern, Geschwister, Freunde, Bekannte, etc.) alle 10 Jahre eine Indikation zur Pertussis-Impfung.