Seit August 2024 empfiehlt die STIKO die Standard- und Indikationsimpfung gegen RSV im Erwachsenenalter: Personen im Alter von ≥75 Jahren, sowie Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen oder die in einer Einrichtung der Pflege leben haben ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung.
Ziel ist es die Anzahl schwerer RSV-assoziierter Atemwegserkrankungen sowie die daraus resultierenden Folgen wie Hospitalisierung und Tod bei eben diesen Personengruppen zu reduzieren.
Empfehlung zur Standardimpfung:
Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter von ≥75 Jahren eine 1-malige Impfung gegen RSV – möglichst vor der RSV-Saison mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff.
Empfehlung zur Indikationsimpfung:
Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung oder die in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben eine 1-malige Impfung gegen RSV mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff.
Die STIKO nennt exemplarisch folgende Grunderkrankungen, die eine Indikation zur RSV-Impfung darstellen können:
- Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
- Chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
- Chronische neurologische & neuromuskuläre Erkrankungen
- Hämato-onkologische Erkrankungen
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
- Schwere angeborene oder erworbene Immundefizienz
Leichte und unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen dieser Erkrankungen gehen nach aktuellem Wissenstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Infektion einher. Daher verweist die STIKO auf die individuelle Indikationsstellung unter Berücksichtigung folgender Punkte:
- Schwere der Grunderkrankung und ggfs. deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung
- Vorliegen einer schweren Immundefizienz
- Fragliche Schutzdauer nach Impfung sowie unklare Boosterfähigkeit nach Auffrischimpfung; mögliche Nebenwirkungen der RSV-Impfung
Die RSV-Impfung sollte für einen optimalen Schutz vor Beginn der RSV-Saison im Spätsommer/Herbst durchgeführt werden und kann zusammen mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.
Die STIKO weist zudem darauf hin, dass es sich bei der RSV-Impfung nicht um eine jährliche Impfung handelt und derzeit noch keine Aussage zur Notwenigkeit einer Auffrischimpfung getätigt werden kann.
Hinweis: Da die RSV-Impfung noch nicht in der Schutzimpfungsrichtlinie verankert ist, sollte die Frage der Kostenübernahme im Vorfeld mit den Krankenkassen geklärt werden.