Häufige Fragen, kompakte Antworten: Alles Wichtige rund um RSV

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein bedeutender Erreger von Atemwegsinfektionen. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland erstmals RSV-Impfstoffe durch die Europäische Zulassungsbehörde (EMA) zugelassen. Seit August 2024 gibt es die STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung für Erwachsene, im April 2025 wurde diese noch einmal aktualisiert. 


Wie so oft sind solche neuen Entwicklungen mit vielen offenen Fragen verbunden. Umso wichtiger, dass Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Fachpersonal bestens informiert sind. Damit Sie rund um RSV immer auf dem aktuellen Stand sind, haben wir Ihnen hier die häufigsten Fragen kompakt und übersichtlich beantwortet.

9. Mai 2025
Lesedauer: 7 Min.
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  • Wie lautet die aktuelle STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung?

    Die STIKO empfiehlt die RSV-Impfung als Standard- und Indikationsimpfung gegen schwere Krankheitsverläufe durch eine RSV-Infektion im Erwachsenenalter: Personen im Alter von ≥75 Jahren, sowie Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen oder die in einer Einrichtung der Pflege leben haben ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung. 

     

    Ziel ist es, die Anzahl schwerer RSV-assoziierter Atemwegserkrankungen sowie die daraus resultierenden Folgen wie Hospitalisierung und Tod bei eben diesen Personengruppen zu reduzieren.

     

    Die RSV-Impfung sollte für einen optimalen Schutz spätestens vor Beginn der RSV-Saison durchgeführt werden und kann zusammen mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden (siehe auch „Darf ich die RSV-Impfung mit anderen Impfungen koadministrieren?“).

     

    Die STIKO weist zudem darauf hin, dass es sich bei der RSV-Impfung nicht um eine jährliche Impfung handelt und derzeit noch keine Aussage zur Notwendigkeit einer Auffrischimpfung getätigt werden kann.

     

    Zum aktuellen Zeitpunkt spricht die STIKO keine präferenzielle Empfehlung für einen der RSV-Impfstoffe aus.

     

    Grafik RSV-Impfempfehlung

    Empfehlung zur Standardimpfung:

    Die STIKO empfiehlt die 1-malige Impfung gegen RSV mit einem proteinbasierten oder mRNA-RSV-Impfstoff allen Personen im Alter von ≥75 Jahren.

     

    Empfehlung zur Indikationsimpfung:

    Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung oder die in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben die 1-malige Impfung gegen RSV mit einem proteinbasierten oder mRNA-RSV-Impfstoff.

     

    Die STIKO nennt exemplarisch folgende Grunderkrankungen, die eine Indikation zur RSV-Impfung darstellen:

    • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
    • Chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • Chronische neurologische & neuromuskuläre Erkrankungen
    • Hämato-onkologische Erkrankungen
    • Diabetes mellitus (mit Komplikationen) 
    • Schwere angeborene oder erworbene Immundefizienz

     

    Leichte und unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen dieser Erkrankungen gehen nach aktuellem Wissenstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Infektion einher. Die individuelle Entscheidung zur Indikationsimpfung sollte demnach unter Berücksichtigung folgender Aspekte getroffen werden:

    • Schwere der Grunderkrankung und ggf. deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung
    • Vorliegen einer schweren Immundefizienz
    • fragliche Schutzdauer nach Impfung sowie unklare Boosterfähigkeit
    • mögliche Nebenwirkungen der RSV-Impfung

     

    Quelle: Epid Bull 2024;32:3-28 | DOI 10.25646/12470; Epid Bull 2025;15:3-15 | DOI 10.25646/13094

  • Wie gefährlich ist eine RSV-Infektion?

    Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein weltweit verbreiteter Erreger von akuten Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. In Saisonalität und Symptomatik ähneln RSV-Infektionen der Influenza. RSV-Infektionen treten zyklisch auf, wobei im Durchschnitt alle zwei Jahre mit einer besonders starken RSV-Saison gerechnet werden kann. Die Verbreitung in der Allgemeinbevölkerung wurde lange Zeit unterbewertet. 

     

    Dabei betreffen RSV-Infektionen alle Altersgruppen. Säuglinge und Kleinkinder können bei Erstinfektion besonders schwer an RSV erkranken. Auch ältere Menschen und Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Gleiches gilt für Personen mit einer Immunsuppression oder Immundefizienz – unabhängig vom Alter.

     

     

    Quelle: RKI-Ratgeber zu RSV-Infektionen; RKI: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu RSV-Infektionen

  • Welche RSV-Impfstoffe gibt es und für wen sind sie zugelassen?

    In Deutschland sind aktuell drei RSV-Impfstoffe (zwei proteinbasierte Impfstoffe und ein mRNA-Impfstoff) zur aktiven Immunisierung gegen RSV zugelassen.

     

    Neu: Seit dem 10. April 2025 empfiehlt die STIKO neben den proteinbasierten RSV-Impfstoffen auch den mRNA-Impfstoff gegen RSV für die Impfung von älteren Personen.

     

    Die von der STIKO empfohlenen Impfstoffe zeigen alle ein gutes Wirksamkeits- und Sicherheitsprofil. Unterschiede bestehen u.a. in den verfügbaren Daten zur Schutzdauer:

    • Adjuvantierter proteinbasierter RSV-Impfstoff
      Wirksamkeitsdaten über 3 RSV-Saisons
    • Nicht-adjuvantierter proteinbasierter RSV-Impfstoff
      Wirksamkeitsdaten über 2 RSV-Saisons
    • mRNA-RSV-Impfstoff
      Zur Wirksamkeit der Impfung über mehr als eine Saison liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Daten für den mRNA-RSV-Impfstoff vor. Es gibt Hinweise auf eine deutliche Abnahme der Effektivität (waning) über die Zeit.

    Zum aktuellen Zeitpunkt spricht die STIKO keine präferenzielle Empfehlung für einen der RSV-Impfstoffe aus.

     

    Die beiden proteinbasierten RSV-Impfstoffe sind seit Sommer 2023 in der Europäischen Union verfügbar und zum Schutz vor RSV-bedingten Infektionen der unteren Atemwege zugelassen: 

    • Der adjuvantierte RSV-Impfstoff ist Zulassung für Erwachsene ab 60 Jahren sowie für Personen im Alter von 50 bis 59 Jahren mit erhöhtem Risiko für eine RSV-Erkrankung.
    • Der nicht-adjuvantierte RSV-Impfstoff ist Zulassung für Erwachsene ab 18 Jahren sowie für eine Anwendung zur maternalen Immunisierung bei Schwangeren zwischen der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche. Laut STIKO ist die Datenlage zur maternalen Immunisierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend, um über eine mögliche Empfehlung entscheiden zu können.

     

    Der mRNA-RSV-Impfstoff ist seit August 2024 in der Europäischen Union verfügbar und zum Schutz vor RSV-bedingten Infektionen der unteren Atemwege bei Personen ab 60 Jahren zugelassen.

     

     

    Quelle: RKI-Ratgeber zu RSV-Infektionen; RKI: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu RSV-Infektionen; Epid Bull 2024;32:3-28 | DOI 10.25646/12470; Epid Bull 2025;15:3-15 | DOI 10.25646/13094; Ison, et al., 2024 (Lancet); Walsh et al., 2024 (N Engl J Med)

  • Gibt es auch einen RSV-Impfstoff für Neugeborene und Säuglinge?

    In Deutschland stehen derzeit keine RSV-Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen RSV für Neugeborene und Säuglinge zur Verfügung (siehe auch „Welche RSV-Impfstoffe gibt es und für wen sind sie zugelassen?“).

     

    Neugeborene und Säuglinge können in ihrer 1. RSV-Saison über eine passive Immunisierung vor schweren RSV-Krankheitsverläufen geschützt werden. Der monoklonale RSV-Antikörper Nirsevimab ist seit Oktober 2022 in der EU zugelassen und erhielt Ende Juni 2024 die Empfehlung durch die STIKO (siehe auch „Wie lautet die aktuelle STIKO-Empfehlung bei Neugeborenen & Säuglingen?“).

     

     

    Quelle: RKI-Ratgeber zu RSV-Infektionen; RKI: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu RSV-Infektionen; Epid Bull 2024;26:3-29 | DOI 10.25646/12198

  • Wer trägt die Kosten einer RSV-Impfung?

    Voraussetzung, Art und Umfang der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA beschließt in seiner Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie) den Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen. Grundlage für die Festlegungen des G-BA sind die Empfehlungen der STIKO.

     

    Die Empfehlung der STIKO zur RSV-Impfung wurde im August 2024 veröffentlicht, die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA trat Ende September 2024 mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Damit ist die RSV-Impfung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

     

    Damit die RSV-Impfung in Zukunft über Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen und die Impfleistung über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann, werden aktuell die regionalen Impfvereinbarungen verhandelt. 

     

    Regionale Impfvereinbarungen wurden bis April 2025 in nahezu allen KV-Regionen getroffen. Es ist davon auszugehen, dass auch die fehlenden drei KV-Regionen (Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bayern) zeitnah folgen werden.

     

    Aktuelle Informationen für Ihr Bundesland finden Sie im Internet auf der Seite Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.   

     

    Quelle:  RKI: Übernahme von Kosten für Schutzimpfungen

  • Wann ist der ideale Zeitpunkt für eine RSV-Impfung?

    Impfungen gegen saisonale Erreger wie RSV sollten laut STIKO spätestens vor Beginn der RSV-Saison erfolgen. Die RSV-Inzidenz ist von November/Dezember bis März/April am höchsten und erreicht ihren Höhepunkt zumeist im Januar/Februar. 

     

    Da RSV-Infektionen vereinzelt auch außerhalb der Saison auftreten können, sollte insbesondere bei Risikopatienten eine zeitnahe Impfung in Betracht gezogen werden. 

     

    Bereits die einmalige RSV-Impfung mit einem proteinbasierten Impfstoff schützt Ihre Patienten über mehrere Saisons vor schweren RSV-Infektionen: 

     

    Der proteinbasierte, adjuvantierte RSV-Impfstoff hat eine Langzeitwirksamkeit von bisher 3 RSV-Saisons zeigen können. Beim proteinbasierten, nicht-adjuvantierten RSV-Impfstoff liegen aktuelle Daten zu Wirksamkeit über 2 RSV-Saisons vor. Zur Wirksamkeit der RSV-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff über mehr als eine Saison liegen zum jetzigen Zeitpunkt laut STIKO keine Daten vor.

     

     

    Quelle: Epid Bull 2025;15:3-15 | DOI 10.25646/13094; Ison, et al., 2024 (Lancet); Walsh et al., 2024 (N Engl J Med)

  • Sind jährliche Auffrischimpfungen gegen RSV notwendig?

    Laut Fachinformationen und basierend auf aktuellen Studiendaten ist die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung mit einer weiteren Impfstoffdosis nicht erwiesen. Die RSV-Impfstoffe werden zurzeit als Einzeldosis verabreicht und zeigen eine Impfstoffwirksamkeit über mehrere RSV-Saisons (Unterschiede je nach Hersteller; siehe auch „Wann ist der ideale Zeitpunkt für eine RSV-Impfung?“).

     

    Auch die STIKO verweist darauf, dass die RSV-Impfung keine jährliche Impfung ist. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getroffen werden. 

     

     

    Quelle: Fachinformation der RSV-Impfstoffe; Epid Bull 2024;32:3-28 | DOI 10.25646/12470; Epid Bull 2025;15:3-15 | DOI 10.25646/13094

  • Darf ich die RSV-Impfung mit anderen Impfungen ko-administrieren?

    Laut aktueller STIKO-Empfehlung können die beiden proteinbasierten RSV-Impfstoffe gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden. Für den mRNA-RSV-Impfstoff liegen hierzu bisher keine Daten vor. Die STIKO weist allerdings darauf hin, dass auch für andere mRNA-Impfstoffe (z.B. COVID-19-Impfung) keine schwerwiegenden Unverträglichkeiten bei der Koadministration mit der Influenza-Impfung beschrieben wurden.

     

    Zur Koadministration von RSV-Impfstoffen mit weiteren Impfstoffen (z.B. COVID-19-Impfstoffen) liegen derzeit noch keine Studienergebnisse vor. Nur aus diesem Grund sollte zunächst zu weiteren Impfungen 14 Tage Abstand gehalten werden. Sollte dies ärztlich begründet nicht umsetzbar sein, kann eine gleichzeitige Gabe in Betracht gezogen werden. Wie auch bei anderen Totimpfstoffen ist bei den RSV-Impfstoffen anzunehmen, dass es hinsichtlich der zeitgleichen Gabe von Totimpfstoffen keine Sicherheitsbedenken gibt.

     

    Laut Fachinformation kann der proteinbasierte, adjuvantierte RSV-Impfstoff gleichzeitig mit inaktivierten saisonalen Grippeimpfstoffen (standarddosiert nicht-adjuvantiert, hochdosiert nicht-adjuvantiert oder standarddosiert adjuvantiert) verabreicht werden. Werden die RSV-Impfstoffe mit einem anderen injizierbaren Impfstoff verabreicht, sollten die Impfstoffe an unterschiedlichen Injektionsstellen verabreicht werden. Die gleichzeitige Verabreichung mit anderen als den aufgeführten Impfstoffen wurde nicht untersucht. 

     

    Laut Fachinformation kann der proteinbasierte, nicht-adjuvantierte RSV-Impfstoff gleichzeitig mit einem saisonalen, quadrivalenten Grippeimpfstoff (QIV, Oberflächenantigen, inaktiviert, adjuvantiert) verabreicht werden. Zum Tetanus-Diphterie-azellulärem Pertussis-Impfstoff (Tdap) wird ein Abstand von mindestens zwei Wochen empfohlen.

     

    Laut Fachinformation gibt es keine Daten zur Koadministration des mRNA RSV-Impfstoffes. 

     

    Allgemeiner Hinweis der STIKO zu Abständen zwischen unterschiedlichen Impfungen: Bei Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen ist die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Impfungen, auch zu solchen mit Lebendimpfstoffen, nicht erforderlich. Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten vor erneuter Impfung vollständig abgeklungen sein. Zu den zeitlichen Mindestabständen zwischen zwei Impfstoffdosen sowie zur Möglichkeit der Koadministration von Impfstoffdosen sind die Fachinformationen des jeweiligen Impfstoffs zu beachten.

     

     

    Quelle: Fachinformation der RSV-Impfstoffe; Epid Bull 2024;32:3-28 | DOI 10.25646/12470; Epid Bull 2025;4:1- 75 | DOI 10.25646/12971.4; Epid Bull 2025;15:3-15 | DOI 10.25646/13094

  • Wie lautet die aktuelle STIKO-Empfehlung bei Neugeborenen & Säuglingen?

    Um die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison zu reduzieren, hat die STIKO zum ersten Mal eine Empfehlung zur passiven Immunprophylaxe ausgesprochen. 

     

    Empfohlen wird die RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge mit dem monoklonalem Antikörper Nirsevimab als Einmaldosis vor bzw. in der ersten RSV-Saison:

    • Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. 
    • Neugeborene hingegen, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, zwischen dem 3. und 10. Lebenstag erhalten.
    Grafik Nirsevimab Empfehlung

    Was ist besonders?

    • Erste Empfehlung der STIKO für eine passive Immunisierung
    • Empfehlung gilt für alle Neugeborenen und Säuglinge unabhängig vom Gestationsalter sowie von individuellen Risikofaktoren

     

    Was ist wichtig für die Umsetzung in der Praxis?

    • Die Verabreichung erfolgt intramuskulär (i.m.) in den anterolateralen Oberschenkel
    • Die Einmaldosis wird gewichtsadaptiert verabreicht (50 mg bei einem Gewicht <5 kg und 100 mg bei einem Gewicht >5 kg)

     

    Was gibt es zusätzlich zu beachten?

    • Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der ersten RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
    • Neugeborenen und Säuglingen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, wird i.d.R. keine Nirsevimab-Prophylaxe empfohlen
    • Für gesunde Neugeborene, deren Mütter während der aktuellen Schwangerschaft eine RSV-Impfung erhalten haben, ist i.d.R. keine Nirsevimab-Gabe erforderlich 

     

    Quelle: RKI-Ratgeber zu RSV-Infektionen; RKI: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu RSV-Infektionen; Epid Bull 2024;26:3-29 | DOI 10.25646/12198

  • Was sind typische Symptome einer RSV-Infektion?

    RSV ist ein weltweit verbreiteter Erreger von akuten Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Infektionen sorgen für keine lebenslange Immunität und treten in jedem Lebensalter auf. 

     

    RSV-Infektionen weisen ein sehr breites Symptomspektrum auf: 

    • Asymptomatischer Verlauf
    • Infektion der oberen Atemwege: Fieber, Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, allg. Krankheitsgefühl
    • Infektion der unteren Atemwege mit schwerwiegenden Komplikationen: Lungenentzündung, Verschlechterung von bestehenden chronischen Erkrankungen, Krankenhauseinweisung, intensivmedizinische Behandlung, Herzversagen, selten Tod 

     

    Die Primärinfektion mit RSV führt fast immer zu einer deutlichen klinischen Symptomatik. Neben den Frühgeborenen und Säuglingen sind insbesondere ältere Erwachsene und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen besonders gefährdet.

     

    Häufige Symptome bei Säuglingen und Kleinkindern: 

    • schnelles, angestrengtes Atmen
    • Kraftlosigkeit oder Trinkschwäche
    • Fieber (auch bei leichteren Verläufen)

    Häufige Symptome bei älteren Kindern und gesunden Erwachsenen: 

    • Infektion der oberen Atemwege wie Schnupfen und Husten
    • klinisch nicht von anderen Atemwegsinfektionen zu unterscheiden 

     

    Quelle: RKI-Ratgeber zu RSV-Infektionen; RKI: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu RSV-Infektionen; RKI-Faktenblatt zu RSV-Infektionen für ältere Menschen

  • Welche Therapiemöglichkeiten einer RSV-Infektion gibt es?

    Eine gezielte, antivirale Therapie bei RSV-Infektionen existiert nicht. 

    Die Therapie von weniger schwer verlaufenden RSV-Infektionen ist lediglich symptomatisch, wobei auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet und zäher Schleim in den oberen Atemwegen entfernt werden sollte. 

    Bei schwer verlaufenden Fällen kann eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr notwendig werden.

     

    Quelle: RKI-Ratgeber zu RSV-Infektionen; RKI: Antworten auf häufig gestellte Fragen zu RSV-Infektionen

     

Bild: Shutterstock 2230568453

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