Koadministration von Impfungen

Koadministration einfach erklärt: Welche Impfungen können gleichzeitig verabreicht werden?

31. August 2026
Lesedauer: 5 Min.
Älterer Herr wird geimpft

Für einen vollständigen Impfschutz sind häufig mehrere Impfungen zugleich empfohlen. So werden beispielsweise ab dem 60. Geburtstag mehrere Impfungen zusätzlich als Standardimpfungen empfohlen. Auch im Säuglings- und Kindesalter stehen innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Impfungen an. Hinzu kommen Auffrischimpfungen, Indikations- oder Reiseimpfungen.

Je mehr einzelne Impftermine dafür notwendig sind, desto schwieriger kann es sein, alle empfohlenen Impfungen zeitgerecht umzusetzen und bestehende Impflücken zu schließen. Eine wichtige Möglichkeit, die Anzahl notwendiger Termine zu reduzieren, ist die Koadministration.

 

Was bedeutet Koadministration und welche Vorteile hat sie?

Unter Koadministration versteht man die Verabreichung mehrerer Impfungen in einem Impftermin. Sie kann dabei helfen, in möglichst wenigen Impfterminen einen vollständigen Impfschutz für Patientinnen und Patienten herzustellen. Gleichzeitig reduziert sie den Koordinierungsaufwand für die durchführenden Einrichtungen (z. B. Arztpraxen, Apotheken) und trägt zu einer Senkung des Fehlerrisikos bei, weil noch ausstehende Impfungen weniger leicht übersehen oder vergessen werden. Das kann hilfreich sein, wenn vor einer geplanten Reise innerhalb kurzer Zeit verschiedene Impfungen erforderlich sind - oder aber, wenn mehrere Standard- und Auffrischimpfungen auf einmal anstehen. 

Ob verschiedene Impfungen gleichzeitig verabreicht werden können oder bestimmte Zeitabstände eingehalten werden müssen, hängt insbesondere davon ab, ob es sich um Lebend- oder Totimpfstoffe handelt.

 

Welche Impfstoffe können gleichzeitig verabreicht werden?

Mehrere Lebendimpfstoffe können grundsätzlich in einem Impftermin verabreicht werden. Werden sie nicht gleichzeitig verabreicht, muss jedoch ein zeitlicher Mindestabstand von vier Wochen eingehalten werden. Bei einzelnen Lebendimpfstoffen können hiervon abweichende Regelungen gelten. Daher sind die jeweiligen Fachinformationen zu berücksichtigen.

Grafik : Empfohlene Zeitabstände bei der Verabreichung von mehreren Lebendimpfstoffen

Abbildung 1: Empfohlene Zeitabstände bei der Verabreichung von mehreren Lebendimpfstoffen

Bei Totimpfstoffen, zu denen auch die mRNA-Impfstoffe gehören, ist grundsätzlich kein Mindestabstand zu anderen Impfstoffen erforderlich. Sie können gleichzeitig mit oder in beliebigem zeitlichem Abstand zu anderen Tot- oder Lebendimpfstoffen verabreicht werden. Für Ausnahmen sind auch hier die jeweiligen Fachinformationen zu berücksichtigen.

Grafik : Empfohlene Zeitabstände bei der Verabreichung von mehreren Lebendimpfstoffen

Abbildung 2: Keine Zeitabstände bei der Verabreichung von Totimpfstoffen oder in Kombination mit einem Lebendimpfstoff notwendig

 

Was ist bei der Durchführung zu beachten?

Vor jeder Koadministration sind die Fachinformationen der verwendeten Impfstoffe zu berücksichtigen. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob sich aus den Angaben zu Warnhinweisen (Abschnitt 4.4) oder Wechselwirkungen (Abschnitt 4.5) Einschränkungen für die gleichzeitige Verabreichung ergeben. Insbesondere bei Lebendimpfstoffen sind mögliche Hinweise zur Kombinierbarkeit zu beachten.

Ist eine bestimmte Impfstoffkombination in der Fachinformation nicht ausdrücklich aufgeführt, schließt dies eine Koadministration nicht grundsätzlich aus und bedeutet nicht automatisch einen Off-Label-Use. Ein Off-Label-Use liegt nur dann vor, wenn ein Impfstoff außerhalb seiner zugelassenen Anwendung eingesetzt wird, also zum Beispiel in einer Altersgruppe, für die er nicht zugelassen ist. Hierfür sind insbesondere die Angaben zu Anwendungsgebieten (Abschnitt 4.1), Dosierung und Art der Anwendung (Abschnitt 4.2) sowie Gegenanzeigen (Abschnitt 4.3) relevant.

Werden mehrere Impfstoffe in einem Termin verabreicht, sollten sie grundsätzlich an unterschiedlichen Injektionsstellen, wenn möglich an verschiedenen Extremitäten (z. B. linker und rechter Oberarm), appliziert werden. Bei mehreren Injektionen in dieselbe Extremität sollte ein Abstand von mindestens 2 cm eingehalten werden. Zudem ist auf die korrekte Injektion in den Deltamuskel zu achten, um eine zu hohe Injektion ins Schultergelenk sowie eine zu tiefe Injektion in Richtung Ellenbogen mit möglicher Injektion in Faszienzwischenräume oder Knochenkontakt zu vermeiden.

 

Was sollten Patientinnen und Patienten wissen?

Patientinnen und Patienten (bei Kindern die Erziehungsberechtigten) haben das Anrecht darauf, vor jeder Impfung über den Nutzen und mögliche Risiken aufgeklärt zu werden. Bei der gleichzeitigen Verabreichung mehrerer Impfstoffe können dieselben Impfreaktionen (z. B. Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle sowie vorübergehende Allgemeinreaktionen) wie bei der Einzelgabe auftreten. Die Datenlage zur Häufigkeit solcher Reaktion bei Koadministration gegenüber der Einzelgabe ist uneindeutig. Wichtig ist daher eine verständliche Aufklärung darüber, welche Reaktionen erwartbar sind und wann ggf. ärztlicher Rat eingeholt werden sollte.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Koadministration bedeutet, verschiedene Impfungen in einem Impftermin zu verabreichen. Dadurch können Impftermine reduziert und Impflücken schneller geschlossen werden.
  • Lebendimpfstoffe können gleichzeitig verabreicht werden. Bei nicht gleichzeitiger Gabe ist in der Regel ein Mindestabstand von vier Wochen erforderlich.
  • Zwischen Totimpfstoffen ist grundsätzlich kein zeitlicher Mindestabstand erforderlich. Dies gilt grundsätzlich auch für die Kombination von Tot- und Lebendimpfstoffen.
  • Bei jeder Koadministration sind die Fachinformationen der verwendeten Impfstoffe und mögliche impfstoffspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen.
  • Werden mehrere Impfungen gleichzeitig verabreicht, sollten unterschiedliche Injektionsstellen gewählt und entsprechend dokumentiert werden.

Referenzen

1. Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Koadministration von Impfstoffen. Verfügbar unter: PEI – Koadministration von Impfstoffen. Abgerufen am 14.08.2026. 

2. Robert Koch-Institut (RKI). Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Impfschema. Verfügbar unter: RKI – Allgemeine Fragen zum Impfschema. Abgerufen am 14.08.2026.

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