Impfungen gegen saisonale virale Atemwegserreger

Impfungen gegen saisonale virale Atemwegserreger (Influenza, RSV und COVID)

23. Februar 2026
Lesedauer: 4 Min.
Frau liegt krank auf dem Sofa unter einer Bettdecke

Auf einen Blick:

Im Herbst startet die Hochsaison vieler viraler Atemwegserreger. Insbesondere für Risikogruppen ist ein umfänglicher und rechtzeitiger Impfschutz daher besonders wichtig. Folgende Impfungen gegen saisonal virale Atemwegserreger werden von der STIKO als Standardimpfung empfohlen:

  • Influenza: Alle Personen ab 60 Jahren
  • COVID: Alle Personen ab 60 Jahren
  • RSV: Alle Personen ab 75 Jahren

 

Empfehlung für die jährliche Influenza-Impfung1,4:

Eine Influenza-Infektion kann mit schwerwiegenden Krankheitsverläufen einhergehen. Im Jahr 2018 bewertete die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) Influenza als die Infektionserkrankung mit der höchsten Krankheitslast in Europa5. In Deutschland starben in der Saison 2017/18 etwa 25.100 Menschen an den Folgen einer Influenza-Infektion. 

Durch die COVID-19-Pandemie und das weit verbreitete Tragen von Atemschutzmasken verschwand die Influenza B/Yamagata-Line.6 Die übrigen Influenza-Stämme zirkulieren jedoch weiterhin und verursachen jährlich relevante Erkrankungswellen. 

Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)1:

Die WHO empfiehlt seit Februar 2024 die Rückkehr zu trivalenten Influenza-Impfstoffen für die kommenden Saisons. Auf die Komponente Influenza B/Yamagata wird in Anbetracht des Verschwindens dieser Linie verzichtet.
 

Seit dem 31. Oktober 2024 empfiehlt die STIKO neben dem Hochdosis-Influenza-Impfstoff auch den MF-59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff für alle Personen ab 60 Jahren7

Aktuell sind nur noch trivalente Influenza-Impfstoffe empfohlen.4

Die STIKO empfiehlt eine Influenza-Impfung für8:

  • alle Personen ≥ 60 Jahren (Standardimpfempfehlung)
  • alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon (bei besonderer Indikation auch früher)
  • Personen ≥ 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (chronische Erkrankungen, Immundefizienz)
  • Bewohnende von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • Personen mit beruflicher bzw. Reiseindikation
  • Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel, Robben und Wildvögeln

 

Impfempfehlung für die jährliche COVID-19-Auffrischimpfung:9

Laut STIKO-Empfehlung sollten alle Personen ab 18 Jahren über eine Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 (COVID-19) verfügen. Die Basisimmunität besteht aus insgesamt drei SARS-CoV-2-Antigenkontakten, wobei mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein sollte. Eine durchgemachte Infektion wird nur dann als Antigenkontakt gewertet, wenn der Abstand zu einer vorangegangenen oder nachfolgenden Impfung mehr als 3 Monate beträgt. Ein serologischer Nachweis ist nicht notwendig. Noch fehlende Antigenkontakte sollen zeitnah durch Impfungen ergänzt werden. 

Für gesunden Personen unter 18 Jahren wird wegen der überwiegend milden Verläufe und des sehr geringen Hospitalisierungsrisikos keine COVID-19-Impfung empfohlen. Liegen jedoch Grunderkrankungen vor, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einhergehen, gilt die Impfempfehlung bereits ab einem Alter von 6 Monaten.

Tipps für die Praxis:

Die jährliche Auffrischimpfung gegen COVID-19 im Zuge der Standard- oder Indikationsimpfung sollte vornehmlich im Herbst erfolgen.

Eine Koadministration mit Influenza-Impfstoffen ist möglich.

Folgende Personengruppen sollten zusätzlich zur Basisimmunität jährlich im Herbst eine Auffrischimpfung mit einem mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff gemäß Zulassung und mit einer aktuell von der WHO empfohlenen Variantenanpassung erhalten: 

  • Personen im Alter ≥60 Jahre 
  • Bewohnende von Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe 
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht 
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnenden 
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist

Grunderkrankungen, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf assoziiert sind, sind laut STIKO z. B.: 

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD]) 
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen 
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen 
  • Adipositas 
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen 
  • Trisomie 21 
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-[HIV-] Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, z. B. nach Organtransplantation) 
  • Aktive neoplastische Krankheiten

Für immungesunde Personen dieser Indikationsgruppen, die im laufenden Jahr bereits eine SARS-COV-2-Infektion durchgemacht haben, ist die COVID-19-Auffrischimpfung im Herbst in der Regel nicht notwendig.9

Ebenso wird gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren sowie gesunden Schwangeren bei bestehender Basisimmunität derzeit keine jährlichen Auffrischimpfungen empfohlen.

 

Impfempfehlung für die RSV-Impfung:10

Seit August 2024 empfiehlt die STIKO allen Personen ab einem Alter von 75 Jahren eine einmalige Impfung gegen RSV (Standardimpfung). Darüber hinaus sollten Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren, die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben und/oder die in einer Einrichtung der Pflege leben, ebenfalls eine einmalige Impfung gegen RSV erhalten (Indikationsimpfung). 

Zu den Grunderkrankungen, bei deren schwerer Ausprägungen eine einmalige RSV-Impfung empfohlen wird, gehören:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
  • Chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
  • Chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen
  • Hämato-onkologische Erkrankungen
  • Diabetes mellitus (mit Komplikationen)
  • Schwere angeborene oder erworbene Immundefizienz

Tipps für die Praxis:

Die RSV-Saison geht für gewöhnlich von Oktober bis März. Da RSV-Infektionen vereinzelt auch außerhalb der Saison auftreten können, sollte insbesondere bei Risikopatienten eine zeitnahe Impfung in Betracht gezogen werden, damit ein bestmöglicher Schutz bereits in der darauffolgenden RSV-Saison besteht.

Aktuell stehen in Deutschland zwei proteinbasierte RSV-Impfstoffe (adjuvantiert vs. nicht adjuvantiert) sowie ein mRNA-basierter RSV-Impfstoff zur Verfügung. Die STIKO betrachtet alle drei verfügbaren Impfstoffe als gleichwertig11.

Aktuell wird die RSV-Impfung als einmalige Impfung verabreicht. Ob zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischungsimpfungen notwendig sind, kann auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantwortet werden.

Passive Immunisierung von allen Neugeborenen und Säuglingen mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab:12

Die STIKO empfiehlt darüber hinaus allen Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe (passive Immunisierung) mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab als Einmaldosis vor bzw. in ihrer ersten RSV-Saison. 

Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollten Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer 1. RSV-Saison erhalten. 

Säuglinge, die während der RSV-Saison (üblicherweise zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt bekommen.12

Nicht vergessen! 

Aufgrund der vielen saisonalen Impfungen im Herbst, fallen die weiteren Standardimpfungen oftmals hinten hinunter. Nutzen Sie die Impftermine, um den Impfpass zu kontrollieren und ggf. fehlende Impfungen nachzuholen. Durch Koadministration kann man so den Patienten sogar den ein oder anderen Termin ersparen. Personen über 60 Jahren sowie Personen mit relevanten Grunderkrankungen sollten gemäß STIKO auch folgende Impfungen zusätzlich erhalten:1,4

Referenzen

1. WHO. Recommended composition of influenza virus vaccines for use in the 2023-2024 northern hemisphere influenza season. 2023. Accessed 07.10.2024, 2024.

2. Robert-Koch-Institut. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2025. Epidemiologisches Bulletin 2025;04.

3. Robert-Koch-Institut. Beschluss für die Erweiterung der Indikationsimpfempfehlung zur Herpes-zoster-Impfung mit dem adjuvantierten Subunit Totimpfstoff für Personen ≥18 Jahre mit einem erhöhten Risiko, an Herpes zoster zu erkranken. Epidemiologisches Bulletin. 2025;45.

4. Robert-Koch-Institut. STIKO: Stellungnahme zur PCV20-Anwendung; Beschluss zum Wechsel von quadri zu trivalenten Influenzaimpfstoffen. Epidemiologische Bulletin. 2024;31.

5. Alessandro Cassini  EC, Alessandro Pini, Marie-Josee J Mangen2, Dietrich Plass, Scott A McDonald , Guido Maringhini , Alies van Lier , Juanita A Haagsma , Arie H Havelaar, Piotr Kramarz, Mirjam E Kretzschmar, on behalf of the BCoDE consortium. Impact of infectious diseases on population health using incidence-based disability-adjusted life years (DALYs): results from the Burden of Communicable Diseases in Europe study, European Union and European Economic Area countries, 2009 to 2013. Eurosuveillance. 2018;23(16).

6. Koutsakos M, Wheatley, A.K., Laurie, K. et al. Influenza lineage extinction during the COVID-19 pandemic? Nat Rev Microbiol 2021;19:741-742.

7. Robert-Koch-Institut. STIKO: Anpassung der Empfehlung zur saisonalen Influenza-Impfung für Personen ≥ 60 Jahre. Epidemiologische Bulletin. 2024;44.

8. Robert-Koch-Institut. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2026. Epidemiologisches Bulletin. 2026;4.

9. Robert-Koch-Institut. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung in den allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2024. Epidemiologisches Bulletin. 2024;2.

10. Institut RK. STIKO: 1-malige RSV-Impfung für alle ≥ 75-Jährigen sowie Indikationsimpfung für 60- bis 74 -Jährige mit Risikofaktoren. Epidemiologische Bulletin. 2024;32.

11. Robert-Koch-Institut. STIKO: Ausweitung der Standard- und Indikationsimpfung des Erwachsenenalters gegen RSV um einen mRNA-Impfstoff. Epidemiologisches Bulletin. 2025;15.

12. Institut RK. STIKO: Prophylaxe von RSV-Erkrankungen mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen. Epidemiologische Bulletin. 2024;26:3-29.

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