Impfen & Blutspende: Das sollten Sie beachten

15.000 pro Tag: So viele Blutkonserven werden in der medizinischen Versorgung benötigt. Doch das Durchschnittsalter der Spendenden ist mit 50 Jahren hoch – die Altersgrenze von 68 Jahren für viele Bereitwillige also nicht mehr fern. Hinzu kommt die begrenzte Haltbarkeit der Konserven.1 Blutspenden sollte daher möglichst wenig im Weg stehen – auch beim Thema Impfen. Was Sie beachten sollten!

4. August 2022
Lesedauer: 1 Min.
Die Hand eines gesunden Mannes hält das Symbol Blut

Wann Impfungen zur Rückstellung führen

Impfungen können ein Grund sein, Spendewillige für einen gewissen Zeitraum zurückzustellen. Dies ist der Fall, wenn:2,3

  • eine Lebendimpfung, z. B. gegen Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Varizellen, Typhus oder Cholera, weniger als 4 Wochen zurückliegt. 
  • eine Tollwut-Impfung, der Verdacht auf eine Exposition oder eine Postexpositionsprophylaxe weniger als 1 Jahr zurückliegen.
  • eine Hepatitis-B-Impfung weniger als 4 Wochen zurückliegt. 

Wann Blutspenden nach einer Impfung möglich sind

Spendewillige, die Tot-, Toxoid- oder gentechnisch hergestellte Impfstoffe erhalten haben, müssen nicht zurückgestellt werden.2 Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) ist eine Blutspende nach der Impfung mit einem Totimpfstoff bereits nach einem Tag möglich.3 Es ist jedoch zu beachten, dass keine klinischen Symptome feststellbar sein dürfen und die Person sich gesund fühlt. Dies gilt unter anderem für folgende Impfungen:2,3

  • Poliomyelitis inaktiviert 
  • Typhus inaktiviert 
  • Tetanus 
  • Diphtherie 
  • Influenza 
  • Cholera inaktiviert 
  • FSME 
  • Hepatitis A 
  • HPV 

 

Was für die COVID-19-Impfung gilt

Auch nach einer Impfung gegen COVID-19 mit den in Deutschland zugelassenen Vakzinen bestehen keinerlei Einschränkungen bezüglich einer Blutspende – und zwar sowohl bei der Grundimmunisierung als auch bei der Boosterung. Fühlt sich die geimpe Person wohl, kann sie bereits am Folgetag Blut spenden. Treten jedoch Symptome auf, die zeitlich eindeutig mit der Impfung assoziiert sind – also beispielsweise Impfreaktionen wie Kopf- und Gliederschmerz, Fieber oder Abgeschlagenheit – ist eine Spende erst mindestens 24 Stunden nach Abklingen der Symptome möglich.4

2 Mio. Menschen in Deutschland geben regelmäßig ihr Blut für medizinische Zwecke. Ein wichtiger und förderungswerter Beitrag. Es gilt aber auch, weitere Spendewillige zu motivieren.1 Dabei sollte eine Impfung nicht im Wege stehen. In vielen Fällen sind im Zusammenhang mit Impfungen keine oder nur kurze Rückstellungen zu erwarten.2,3

Referenzen

1. Blut- und Plasmaspende. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Verfügbar unter: https://www.bzga.de/was-wir-tun/blutspende/. Abgerufen am: 29.07.2022. 

2. Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie). Aufgestellt gemäß §§ 12a und 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut. Verfügbar unter: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdfOrdner/RL/RiliH_Lese.pdf. Abgerufen am: 29.07.2022. 

3. Kann nach der Impfung Blut gespendet werden? Robert Koch-Institut. Verfügbar unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ04.html. Abgerufen: 29.07.2022. 

4. Informationen zum Coronavirus. DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gemeinnützige GmbH. Verfügbar unter: https://www.blutspende.de/informationen-zum-coronavirus/. Abgerufen am: 29.07.2022.

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