Häufige Fragen, kompakte Antworten: Alles Wichtige rund um Meningokokken

Invasive Meningokokken-Erkrankungen können vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern mit schwerwiegenden Folgen einhergehen. Aus diesem Grund hat die STIKO im Januar 2024 neben der Meningokokken-C-Impfung erstmals auch die Meningokokken-B-Impfung als Standardimpfung für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen. Antworten auf häufige Fragen zum Thema finden Sie hier kurz und kompakt zusammengefasst.  

4. Mai 2025
Lesedauer: 6 Min.
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  • Wie verlaufen invasive Meningokokken-Erkrankungen?

    Meningokokken-Infektionen führen in den meisten Fällen zu lokalen Infektionen im Nasen-Rachen-Raum. In seltenen Fällen überqueren die Erreger die Schleimhautbarrieren und verursachen so invasive Meningokokken-Erkrankungen (IME). IME beginnen in der Regel mit unspezifischen Symptomen wie Fieber und einem starkem Krankheitsgefühl. Die Erkrankung schreitet dann rasch voran und verläuft entweder mit petechialen Hautblutungen in ihrer septischen Form oder mit Nackensteifigkeit in ihrer meningitischen Form. Eine Meningokokken-Sepsis kann in der Folge eine disseminierte intravasale Gerinnung mit Nebennierenrinden- und Multiorganversagen verursachen, was in ca. 20 % der Fälle tödlich verläuft. Die Meningokokken-Meningitis geht mit einer Letalität von ca. 10 % sowie neurologischen Folgeerkrankungen in bis zu 30 % der Fälle einher. 

    Besonders von IME betroffen sind Säuglinge, Jugendliche, Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen sowie Personen mit Asplenie oder bestimmten Immundefekten. 

    IME werden weltweit meist durch Erreger (Neisseria meningitidis) der Serogruppen A, B, C, W, X und Y verursacht. In Deutschland treten derzeit fast ausschließlich durch die Serogruppen B, C, W und Y verursachte IME auf.

     

    Quelle:
    Heininger U. Impfratgeber – Impfempfehlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. 11. Auflage. UNI-MED Science 2023;98ff
    Robert Koch Institut: Schutzimpfung gegen Meningokokken: Häufig gestellte Fragen und Antworten  (aufgerufen am 23.04.2025)

     

  • Wie häufig treten invasive Meningokokken-Erkrankungen auf?

    Invasive Meningokokken-Erkrankungen (IME) sind selten, können aber schwerwiegende Folgen mit sich bringen. In Deutschland wurden dem RKI im Jahr 2024 344 Fälle gemeldet. Die Meningokokken-Fallzahlen sind somit wieder auf das Niveau von vor der Corona-Pandemie angestiegen. IME treten aufgrund des noch unreifen Immunsystems von Neugeborenen vermehrt bei Säuglingen in den ersten Lebensmonaten sowie im Kleinkindalter auf. Außerdem gibt es einen weiteren kleineren Erkrankungsgipfel bei Jugendlichen sowie bei Personen ab 70 Jahren. 

     

    Quelle:

    Robert Koch Institut: SurvStat@RKI 2.0 (abgerufen am 02.04.2025), Übermittelte Fallzahlen invasiver Meningokokken-Erkrankungen gemäß Referenzdefinition, Meldepflicht gemäß IfSG
    IME mit Angabe der Serogruppe B, C, W, Y

     

  • Welche Impfstoffe gegen Meningokokken gibt es in Deutschland?

    Derzeit sind in Deutschland verschiedene monovalente Impfstoffe gegen die Serogruppen B und C sowie quadrivalente Impfstoffe gegen die Serogruppen ACWY zugelassen.

    • Meningokokken B: Seit 2013 ist in Deutschland ein Protein-basierter Vierkomponenten-Impfstoff zum Schutz von Säuglingen ab einem Alter von 2 Monaten gegen Meningokokken der Serogruppe B zugelassen. Außerdem steht seit 2017 für Personen ab 10 Jahren ein weiterer Protein-basierter 2-Komponenten-Impfstoff zur Verfügung. 
    • Meningokokken C: Gegen Meningokokken der Serogruppe C sind in Deutschland zwei monovalente Konjugatimpfstoffe für Säuglinge ab einem Alter von 2 Monaten zugelassen.
    • Meningokokken ACWY: Gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y stehen in Deutschland 3 quadrivalente Konjugatimpfstoffe zur Verfügung. Zugelassen sind diese je nach Impfstoff für Säuglinge ab einem Alter von 6 Wochen bzw. 12 Monaten bzw. 2 Jahren.

    Quelle:
    Robert Koch Institut: RKI Ratgeber – Meningokokken, invasive Erkrankungen (Neisseria meningitis) (abgerufen am 23.04.2025); Fachinformationen der Impfstoffe

  • Wie lautet die aktuelle Impfempfehlung der STIKO gegen Meningokokken?

    Die STIKO empfiehlt seit Januar 2024 für alle Säuglinge ab einem Alter von 2 Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B. Ziel dieser Empfehlung ist es, die Morbidität invasiver Meningokokken-B-Erkrankungen und die resultierenden Folgen wie Hospitalisierung, schwere Komplikationen, Behinderung und Tod bei Säuglingen und Kleinkindern zu reduzieren. 

    Die Meningokokken-B-Impfung sollte mit dem Protein-basierten Vierkomponenten-Impfstoff 4CMenB im 2+1-Schema mit je einer Impfstoffdosis im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erfolgen. Bei zuvor ungeimpften Kleinkindern sollte die Meningokokken-B-Impfung bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden.

    Außerdem empfiehlt die STIKO für alle Kinder im Alter von 12 Monaten zum Schutz vor Meningokokken der Serogruppe C eine Dosis eines Meningokokken-C-Konjugatimpfstoffs. Eine Nachholimpfung sollte bis zum 18. Geburtstag erfolgen.

     

    Quelle:
    Epid Bull 2025;4:1-75 | DOI 10.25646/12971.4; Epid Bull 2024;3:3-32 | DOI 10.25646/11900.2

  • Kann die Meningokokken-B-Impfung gleichzeitig mit anderen Impfstoffen verabreicht werden?

    Ja, die STIKO empfiehlt explizit die gleichzeitige Verabreichung mehrerer (Injektions-)Impfstoffe. So soll zum einen ein frühzeitiger Impfschutz gegen möglichst viele Infektionskrankheiten gewährleistet werden, zum anderen kann so die Anzahl an Impfterminen möglichst gering gehalten werden. 

    Im Alter von 2 (bzw. 4) Monaten sollen gemäß des aktuellen STIKO-Impfkalenders folgende Impfungen gleichzeitig verabreicht werden: 

    • 1. (bzw. 2.) Dosis der Meningokokken-B-Impfung
    • 1. (bzw. 2.) Dosis der Sechsfachimpfung
    • 1. (bzw. 2.) Dosis der Pneumokokkenimpfung
    • Rotavirus-Schluckimpfung

    In der praktischen Umsetzung sollten zwei der Injektionsimpfungen mit einem Mindestabstand von 2 cm in den äußeren Oberschenkelmuskel (M. vastus lateralis) appliziert werden. Die dritte Injektion sollte in den kontralateralen Oberschenkelmuskel verabreicht werden.

     

    Koadministration Men B

    Da die Koadministration von 3 Injektionsimpfstoffen mit einer erhöhten Reaktogenität einhergehen kann, empfiehlt die STIKO zur Vermeidung von Fieber und Schmerzen bei Kindern unter 2 Jahren eine prophylaktische Paracetamol-Gabe.  

    Im Alter von 12 Monaten sollten folgende Impfungen gleichzeitig verabreicht werden:

    • 3. Dosis der Meningokokken-B-Impfung 
    • Meningokokken-C-Impfung

    Quelle:

    Epid Bull 2024;3:3-32 | DOI 10.25646/11900.2; Bild: ASSET-1817557 (Getty 460752327)

  • Wie lange sollte eine Nachholimpfung bei Kindern erfolgen?

    Die STIKO empfiehlt eine Nachholimpfung der Meningokokken-B-Impfung für Kleinkinder bis zum 5. Geburtstag. Die Meningokokken-C-Impfung wird bis zum 18. Geburtstag empfohlen. 

    Impfungen außerhalb der STIKO-Empfehlung sind zwar grundsätzlich möglich und durch die Zulassung der Impfstoffe abgedeckt, die Kostenübernahme sollte dann aber vorab durch die Patientin bzw. den Patienten mit der zuständigen Krankenkasse abgeklärt werden.

     

    Quelle:

    Epid Bull 2025;4:1-75 | DOI 10.25646/12971.4

  • Wie ist die Kostenübernahme der Meningokokken-B-Impfung in Deutschland geregelt?

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt die Voraussetzungen, die Art sowie den Umfang der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. In seiner Schutzimpfungs-Richtlinie beschließt er den Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen. Grundlage für die Festlegungen des G-BA sind die Empfehlungen der STIKO.

     

    Die Meningokokken-B-Impfempfehlung der STIKO wurde im Januar 2024 ausgesprochen. Die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA trat mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Mai 2024 in Kraft. Somit wurde die Meningokokken-B-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 5. Geburtstag eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. 

     

    Das Beziehen der Meningokokken-B-Impfung über den Sprechstundenbedarf sowie die Abrechnung über die Chipkarte ist erst dann möglich, wenn in den jeweiligen KV-Regionen eine Impfvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen getroffen wurde. Solange diese Impfvereinbarung noch nicht verhandelt sind, müssen Patientinnen und Patienten die Impfung via Privatrezept beziehen und sich die Kosten anschließend bei den Krankenkassen erstatten lassen. Bis April 2024 wurden die regionalen Impfvereinbarungen in neun KV-Regionen getroffen (Schleswig-Holstein, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Bremen, Saarland, Niedersachsen). Aktuelle Informationen zu Ihrer KV-Region finden Sie auf der Webseite Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. 

     

    Quelle:

    Robert Koch Institut: Übernahme von Kosten für Schutzimpfungen (aufgerufen am 23.04.2025); KV Baden-Württemberg (17.02.2025)

    KV Sachsen (27.12.2024); KV Sachsen-Anhalt (30.05.2024)

    KV Schleswig-Holstein (02.01.2025)

    KV Thüringen (19.12.2024)

    KV Hamburg (12.02.2025)

    KV Bremen (05.03.2025)

    KV Saarland (02.04.2025)

    Niedersachsen (02.04.2025)

  • Ist eine Auffrischung der Meningokokken-B-Impfung notwendig?

    Eine Auffrischimpfung nach der Grundimmunisierung mit 3 Impfstoffdosen wird derzeit für gesunde Personen nicht empfohlen. Lediglich bei Personen mit Immundefekten sollte alle 5 Jahre eine Auffrischimpfung erwogen werden. 

     

    Quelle:

    Epid Bull 2025;4:1- 75 | DOI 10.25646/12971.4

    Laws H-J et al. Bundesgesundheitsheitsblatt 2020;63:1300

    Ehl S et al. Bundesgesundheitsheitsblatt 2018:1044

  • Wird für Kinder auch die Meningokokken-ACWY-Impfung empfohlen?

    Derzeit gibt es keine STIKO-Standardimpfempfehlung zum quadrivalenten Meningokokken-Impfstoff gegen die Serogruppen ACWY. Die Meningokokken-ACWY-Impfung wird aktuell nur für besondere Risikogruppen sowie für Reisen in bestimmte Länder empfohlen (s. unten). 

     

    In einigen unserer Nachbarländer wird die Meningokokken-ACWY-Impfung bereits als Standardimpfung empfohlen. So sollten beispielsweise in Österreich und in der Schweiz alle Säuglinge sowie Jugendliche im Alter von 10-13 bzw. 11-15 Jahren eine Meningokokken-ACWY-Impfung erhalten.

     

    Quelle:

    Epid Bull 2025;4:1- 75 | DOI 10.25646/12971.4

    Sozialministerium Österreich: Impfplan Österreich (aufgerufen am 15.04.2025) Infovac: Meningokokken-Impfung (aufgerufen am 15.04.2025)

  • In welchen Fällen empfiehlt die STIKO eine Indikationsimpfung gegen Meningokokken?

    Gemäß STIKO sollten Personen mit einem erhöhten Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen einen Impfschutz gegen Meningokokken der Serogruppen B und ACWY erhalten. Zu diesen zählen Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion (z.B. Komplement-/Properdindefekte, Eculizumab-Therapie, Hypogammaglobulinämie, Asplenie).

     

    Auf Basis von Anwendungshinweisen (keine STIKO-Empfehlung, Kostenübernahme muss vorab geklärt werden) sollte auch bei Personen mit einer HIV-Infektion sowie nach Organtransplantation, nach antineoplastischer Therapie oder nach Stammzelltransplantation ein Impfschutz gegen Meningokokken B und ACWY aufgebaut werden.

     

    Auch gefährdetes Laborpersonal mit Kontakt zu Neisseria meningitidis sollte gemäß STIKO eine Impfung mit dem Meningokokken-B- und -ACWY-Impfstoff erhalten.

     

    Quelle:

    Epid Bull 2025;4:1- 75 | DOI 10.25646/12971.4

    Laws H-J et al. Bundesgesundheitsheitsblatt 2020;63:1300

    Ehl S et al. Bundesgesundheitsheitsblatt 2018:1044

  • Wie sehen die Reiseimpfempfehlungen zu Meningokokken aus?

    Die STIKO empfiehlt die Meningokokken-ACWY-Impfung bei Reisen in endemische Länder mit engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung. Personen, die in der Katastrophen- bzw. Entwicklungshilfe oder in medizinischen Berufen tätig sind, sollen zusätzlich die Meningokokken-B-Impfung erhalten.

     

    Auch Kinder und Jugendliche bzw. Auszubildende und Studierende, die einen Langzeitaufenthalt im Ausland planen, sollten entsprechend der Empfehlungen der Zielländer gegen Meningokokken B und/oder ACWY geimpft werden. 

     

    Für die Einreise nach Saudi-Arabien (u.a. Pilgerreise nach Mekka) ist der Nachweis einer Meningokokken-ACWY-Impfung verpflichtend.

     

    Quelle:

    Epid Bull 2025;4:1- 75 | DOI 10.25646/12971.4

    Ministry of Health, Saudi-Arabia. (aufgerufen am 23.04.2025)

Alle Impfempfehlungen rund um Meningokokken finden Sie auf einen Blick in unserer Meningokokken-Impftabelle.

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