RSV‑Impfung ab 60 bei rheumatischen Erkrankungen?
Können Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen bereits ab 60 Jahren gemäß STIKO gegen RSV geimpft werden - und werden die Kosten übernommen?
Ja, Patient*innen mit rheumatischen Erkrankungen können ab 60 Jahren von einer RSV-Impfung profitieren. Rheumatische Erkrankungen werden häufig als immunologisch vermittelte Systemerkrankungen mit teils erheblicher funktioneller Einschränkung eingestuft.
Laut aktueller STIKO-Empfehlung ist die RSV-Impfung vorgesehen für: 1,2
- Alle Personen ab 75 Jahren
- Personen ab 60 Jahren mit schweren Grunderkrankungen (z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen sowie Immundefizienz)
Rheumatologisch betreute Patient*innen haben häufig schwere Verlaufsformen, sodass die Impfung im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein kann. Dadurch kann individuell eine Einstufung als „schwere Grunderkrankung“ erfolgen, wodurch die RSV-Impfung ab 60 Jahren im Rahmen der STIKO-Indikationsimpfung gerechtfertigt ist.
Die Impfentscheidung trifft stets die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt im Rahmen der individuellen Risiko‑Nutzen‑Abwägung.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist bei Indikationsimpfungen in der Regel gegeben, kann jedoch je nach Kasse variieren. Um sicherzugehen, sollten Patient*innen die Kostenübernahme vorab direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen.
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- Beispiel: Anstatt "Welche Impfungen braucht man auf Reisen?" fragen Sie lieber "Welche Impfungen werden für eine Reise nach Südostasien empfohlen und was muss man beachten?"
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