Pneumokokken-Impfung im Kindesalter
Ist nach abgeschlossener Pneumokokken-Grundimmunisierung im Kleinkindalter eine Auffrischimpfung notwendig?
Nein, nach einer vollständig abgeschlossenen Grundimmunisierung mit PCV13/PCV15 ist bei Kindern und Jugendlichen keine Auffrischimpfung mehr empfohlen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Pneumokokken-Impfung als Standardimpfung für alle Säuglinge. Die Grundimmunisierung erfolgt mit einem Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15) im sogenannten 2+1-Schema mit Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten. Ziel der frühen Immunisierung ist der Schutz vor schweren invasiven Pneumokokken-Erkrankungen, die insbesondere in den ersten beiden Lebensjahren gehäuft auftreten. Nach Abschluss dieser Grundimmunisierung ist bei gesunden Kindern und Jugendlichen keine routinemäßige Auffrischimpfung erforderlich.1
Eine erneute Pneumokokken-Impfung im Kinder- und Jugendalter (2 bis 17 Jahre) wird ausschließlich im Rahmen einer Indikationsimpfung für Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen empfohlen. Zu diesen Risikogruppen zählen insbesondere Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten, mit chronischen Grunderkrankungen sowie mit anatomischen oder fremdkörperassoziierten Risiken für eine Pneumokokken-Meningitis.2
Mit der Aktualisierung der STIKO-Empfehlung im Jahr 2026 wurde das Vorgehen für diese Risikogruppen vereinfacht: Es wird nun eine einmalige Impfung mit dem 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) empfohlen. Die zuvor empfohlene sequenzielle Impfung aus Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15) gefolgt von dem Polysaccharidimpfstoff PPSV23 wird nicht mehr empfohlen. Ziel dieser Anpassung ist eine vereinfachte Anwendung sowie eine breitere Serotypenabdeckung bei gleichzeitig guter Immunogenität.
Das konkrete Vorgehen richtet sich nach dem bisherigen Impfstatus: Ungeimpfte Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren erhalten eine einmalige Impfung mit PCV20. Bei bereits erfolgter Impfung mit PCV13 oder PCV15 wird PCV20 im Abstand von etwa einem Jahr zur letzten Impfung verabreicht. Wurde zuvor eine Impfung mit PPSV23 oder eine sequenzielle Impfung durchgeführt, sollte PCV20 in der Regel im Abstand von sechs Jahren zur PPSV23-Impfung gegeben werden.
Zur Notwendigkeit weiterer Auffrischimpfungen nach einer Impfung mit PCV20 liegen derzeit keine ausreichenden Daten vor, sodass hierzu aktuell keine generelle Empfehlung ausgesprochen wird.
Quellen:
1. Epid Bull 2026;4:1-79 | DOI 10.25646/13636.3
2. Epid Bull 2026;2:3-18 | DOI 10.25646/13603.2
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