Koadministration von Lebendimpfstoffen möglich?

Dürfen Lebendimpfstoffe bzw. Lebend- und Totimpfstoffe gleichzeitig verabreicht werden?

1 Min.
16. Juni 2025

Lebendimpfstoffe bzw. Lebend- und Totimpfstoffe können gleichzeitig verabreicht werden.1

Lebendimpfstoffe enthalten abgeschwächte, aber vermehrungsfähige Erreger. Klassische Beispiele sind der Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizellen-Kombinationsimpfstoff sowie der Gelbfieber- oder der Rotavirus-Impfstoff.

Zwei Lebendimpfstoffe können simultan am gleichen Termin verabreicht werden. Werden sie nicht gleichzeitig verabreicht, ist in der Regel ein Mindestabstand von vier Wochen einzuhalten. 

Totimpfstoffe bestehen hingehen aus inaktivierten Erregern oder enthalten lediglich molekulare Erreger-Bestandteile. Zu dieser Gruppe zählen die meisten Impfstoffe, so beispielsweise die Impfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis, gegen COVID-19, gegen Hepatitis oder gegen Herpes zoster. 

Bei der Anwendung mehrerer Totimpfstoffen müssen keine Mindestabstände eingehalten werden. Die Impfungen können simultan oder an aufeinanderfolgenden Terminen (ohne Mindestabstand) verabreicht werden. Bei akuten Impfreaktion sollten jedoch die Symptome vor einer erneuten Impfung abgeklungen sein.

Auch zwischen einem Lebend- und einem Totimpfoff ist kein definierter Mindestabstand erforderlich.1

Wirksamkeits- und Sicherheitsdaten zur Koadministration eines bestimmten Impfstoffs mit anderen Impfstoffen können Sie der jeweiligen Fachinformation entnehmen.

Weitere Praxistipps rund ums Thema Impfen finden Sie in unserem Impfmanagement-Hub.

Referenzen

1. RKI – Impfthemen A-Z - Impfschema: Häufig gestellte Fragen und Antworten (Abrufdatum: 11.06.2025)

Impfmanagement
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