Ko-Administration von Chikungunya-Impfstoffen?
Können Chikungunya-Impfstoffe im Rahmen von Reiseimpfungen ko-administriert werden?
Das RKI sagt generell zu Ko-Administration von Totimpfstoffen, dass eine Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Impfungen mit Totimpfstoffen als auch zu Lebendimpfstoffen nicht erforderlich ist. Lebendimpfstoffe hingegen müssen simultan, also gleichzeitig verabreicht werden. Erfolgt die Gabe nicht simultan, sollte ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen den Lebendimpfstoffen eingehalten werden.1
Speziell zu den beiden Chikungunya-Impfstoffen (Lebendimpfstoff und Totimpfstoff) sagt das RKI, dass zur gleichzeitigen Verabreichung der Chikungunya-Impfstoffe mit anderen Impfstoffen bislang keine Studien vorliegen.2
Grundsätzlich gilt aber auch für den Chikungunya Totimpfstoff: Für Totimpfstoffe bestehen keine Mindestabstände – auch nicht in Zusammenhang mit Lebendimpfstoffen.2
Für den Chikungunya Lebendimpfstoff gilt laut Fachinformation: Die gleichzeitige Verabreichung des Chikungunya Lebendimpfstoffes mit anderen Impfstoffen wird nicht empfohlen, da keine Daten über die Sicherheit und Immunogenität nach gleichzeitiger Verabreichung des Chikungunya Lebendimpfstoffes mit anderen Impfstoffen vorliegen.3
Quellen:
1. Epid Bull 2026;4:1-79 | DOI 10.25646/13636.2
2. RKI - Schutzimpfung gegen Chikungunya - Umsetzung (Stand: 1.12.2025)
3. IXCHIQ, Chikungunya-Virus (CHIKV) Δ5nsP3-Stamm (lebend, abgeschwächt)
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