Einwilligungsbogen bei COVID-19-Impfung Pflicht?

Ist es (immer noch) Pflicht, bei der Impfung gegen COVID-19 einen Anamnese- und Einwilligungsbogen auszufüllen?

1 Min.
23. Oktober 2025
Tanja Durovski

In kurz: Nein — ein Einwilligungsbogen ist für COVID-19-Impfungen nicht gesetzlich verpflichtend.

Für andere Impfungen gilt das Gleiche: Gesetzlich geforderte Pflicht ist es, Aufklärungen und Einwilligungen – egal in welcher Form sie erfolgt bzw. erklärt worden sind – in der Patientenakte zu dokumentieren (§ 630 BGB). Eine schriftliche Einwilligung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch in Einzelfällen sinnvoll sein.
Wird der Aufklärung ein entsprechendes Aufklärungsmerkblatt zugrunde gelegt, sollte die für die Impfung verantwortliche Person in der eigenen Dokumentation darauf verweisen. Zudem ist es sinnvoll, die Ablehnung einer Impfung nach durchgeführter Aufklärung in der Patientenakte zu dokumentieren. 


Im Rahmen der COVID-19-Impfkampagne war die Nutzung des entsprechenden Anamnese- und Einwilligungsbogens aus unterschiedlichen Gründen weit verbreitet. Zum einen wurde in vielen Impfstellen aufgrund der neuartigen mRNA-Impfstofftechnologie in Kombination mit den deutlichen staatlichen Anreizen zur Wahrnehmung der Impfung eine erhöhte Klagebereitschaft seitens der Impflinge befürchtet, sodass der Dokumentation der Aufklärung verstärkte Aufmerksamkeit zukam. Zum anderen nutzten viele Impfzentren das Auswahlfeld: „Ich habe keine weiteren Fragen und verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch (…)“, um ärztliche Kontakte zu reduzieren und ihre Abläufe (kosten-)effizienter zu gestalten.  

Mehr allgemeine Informationen zur Durchführung von Impfungen finden Sie im „Impfmanagement-Hub“.

Referenzen

1. Robert Koch-Institut (RKI), FAQ: Aufklärung vor Schutz­impfungen – „Ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich?“ (abgerufen am 22-OKT-2025)

2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §630 (abgerufen über „Gesetze im Internet“ am 22-OKT-2025)

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