Impfung gegen Röteln
Die Röteln sind eine ausschließlich humanpathogene Krankheit und werden durch ein Rubivirus aus der Familie der Togaviren (RNA) verursacht. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen von Mensch zu Mensch sowie diaplazentar in der Frühschwangerschaft. Die Kontagiosität der Röteln ist hoch.
Das Rötelnvirus wurde 1962 erstmals in den USA isoliert. Die Krankheit war als Entität längst bekannt und wird im angelsächsischen Schrifttum aufgrund der Krankheitsbeschreibungen aus Deutschland im 19. Jahrhundert auch als "German measles" bezeichnet. Ab 1965 standen erste attenuierte Impfviren zur Verfügung und ab Beginn der 1970er Jahre fanden diese weite Verbreitung als Teil der Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung, neuerdings auch in Kombination mit Varicella-Zoster-Virus (VZV).
Heute wird als Rötelnvirus-Impfstamm nahezu ausschließlich der Wistar-RA27/3-Stamm verwendet, der auf humanen diploiden Zellen angezüchtet wird.
Grundimmunisierung laut Impfschema.
Gemäß STIKO sollen ungeimpfte Frauen und Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter 2 Dosen Rötelnimpfung erhalten und solche mit 1 dokumentierten Rötelnimpfung eine 2. Dosis als Nachholimpfung (jeweils "bei entsprechender Indikation mit MMR"). Ungeimpften Männern bzw. Männern mit unklarem Impfstatus ist nur bei beruflicher Indikation eine Rötelnimpfung empfohlen.
Die Nachholimpfempfehlungen gelten explizit auch für Personen mit anamnestisch durchgemachten “Röteln”, da diese Angaben häufig falsch sind. Röteln-Einzelimpfstoffe stehen nicht zur Verfügung.
Das Impfschema der Rötelnimpfung entspricht dem der Masernimpfung und besteht aus der zweimaligen Impfung mit einem MMR- bzw. MMRV-Kombinationsimpfstoff.
Es sieht heute regulär zwei Immunisierungen mit Masern-Lebendvakzine in Kombination mit Mumps- und Rötelnimpfstoff (MMR) bzw. zusätzlich Varizellen (MMRV)-Impfstoff vor:
- 1. Impfung ab dem Alter von 9 (Schweiz) bzw. 10 (Österreich) bzw. 11 Monaten (Deutschland)
- Bei drohender Exposition, z.B. im Rahmen von Masernepidemien kann die 1. Dosis bereits ab dem Alter von (6-) 9 Monaten erfolgen
- 2. Impfung frühestens 4 Wochen später aber nicht vor dem 1. Geburtstag, regulär empfohlen im Alter von 15-23 Monaten (Schweiz 12 Monate).
Bis zum Alter von spätestens 18 Jahren sollte jeder zweimal geimpft sein, jedoch sind Nachholimpfungen auch danach (ohne strikte obere Altersbegrenzung) noch sinnvoll.
Neben den bereits auf der Masern-Seite dargestellten Nebenwirkungen kann durch die Rötelnkomponente bei MMR- bzw. MMRV-Impfung ebenfalls ein flüchtiges rubelliformes Exanthem ab dem 7. postvakzinalen Tag auftreten. Darüber hinaus werden insbesondere bei jungen Frauen nach Rötelnimpfung passagere Arthralgien in einer Häufigkeit von bis zu 15 % beobachtet.
Folgende Kontraindikationen müssen beachtet werden:
- Akute, behandlungsbedürftige Krankheiten (ausgenommen "banale Infektionen"): Verschiebung des Impfbeginns
- Bekannte, schwere allergische Reaktionen auf Bestandteile des Impfstoffes
- Schwangerschaft
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz
Kommt es während einer Schwangerschaft versehentlich zur Impfung (z.B. weil die Schwangerschaft zum Impfzeitpunkt noch nicht bekannt war), so ist dies kein Grund für eine Interruptio.
1. Heininger: Impfratgeber – Impfempfehlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene/ 11. Auflage – Bremen: UNI-MED, 2022; Seite 109ff, Epid Bull 2024;4:1- 72 | DOI 10.25646/11892
Impfalter
Erstimpfung ab dem Alter von 11 Monaten (bei drohender Exposition ab 9 Monate)
Impfschutz-Dauer
Vermutlich lebenslange Immunität
Impfschutz-Symptome
Die Serokonversionsrate nach Rötelnimpfung beträgt etwa 98 % und korreliert gut mit der Verhütung der Infektion. Der Schutz beginnt wie bei Masern- und Mumpsimpfung etwa 14 Tage nach der Impfung und hält sehr lange, vermutlich lebenslang an.