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Impfung gegen Masern

Bei den Masern handelt es sich um eine ausschließlich humanpathogene Viruskrankheit, die durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen wird. Auslöser ist das Morbillivirus, ein einsträngiges RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviren.

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Impfung gegen Masern

Kurzbeschreibung / Geschichte der Impfung

Die erstmalige Isolierung des Masernvirus in Zellkulturen durch Enders und Peebles im Jahre 1954 leitete die Impfstoffentwicklung ein. Etwa zeitgleich kam es 1963 in den USA zur Zulassung einer inaktivierten Vakzine sowie einer attenuierten Lebendvakzine vom Stamm Edmonston (Name des Erkrankten, von dem das Virus isoliert wurde). Da nach Verabreichung der inaktivierten Vakzine nur ein inkompletter Schutz festzustellen war (es häuften sich atypische Masernerkrankungen), setzte sich allmählich die Lebendvakzine durch.
Auch in Deutschland wurde zunächst Ende der 1960er Jahre eine inaktivierte "Spaltvakzine" gegen Masern eingesetzt, die aus formalinbehandelten Viren bestand, ehe sie zu Beginn der 1970er Jahre durch eine attenuierte Lebendvakzine vom Stamm Schwarz abgelöst wurde. Die heute am meisten verwendeten Impfstämme sind Moraten (USA) und Schwarz (Europa), die sich in ihrer Wirksamkeit und Verträglichkeit nicht unterscheiden.

Impfalter

Erstimpfung ab dem Alter von 11 Monaten (bei drohender Exposition ab 9 Monate)

Impfschutz-Dauer

Lebenslange Immunität nach Impfung oder Infektion

Impfschutz-Symptome

Die Wirksamkeit der Masernimpfung ist sehr gut. Ein indirekter Beleg dafür ist der signifikante Rückgang der Maserninzidenz in allen Ländern nach Einführung der Masernimpfung. Kontrollierte Studien haben darüber hinaus gezeigt, dass die Wirksamkeit der 1. Masernimpfung analog zur Serokonversionsrate bei etwa 95 % liegt, nach 2 Impfdosen beträgt sie >98 %.

STIKO Empfehlung

STIKO-Empfehlung

Grundimmunisierung laut Impfschema.

Wenn im Rahmen einer individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung Gründe vorliegen, die erste Masern-Impfung bei einem Säugling bereits im Alter von 6-8 Monaten durchzuführen, empfiehlt die STIKO in bestimmten Situationen, 3-mal die MMR-Kombinationsimpfung durchzuführen. Insbesondere dann, wenn eine tatsächliche, d.h. nachgewiesene Masernexposition vorliegt und keine maternale Leihimmunität mehr zu erwarten ist (z.B. bei Frühgeborenen und Kindern von Müttern mit unklarer Masernimmunität). Zu beachten ist, dass das Einverständnis der Sorgeberechtigten für diesen off-label Gebrauch eingeholt werden muss. Dabei kann auf die STIKO-Empfehlung verwiesen werden. Ferner sollen in dieser Situation zum Aufbau einer langfristigen Immunität 2 weitere MMRV-Impfdosen, wie allgemein empfohlen, im Alter von 11-14 und 15-23 Monaten stattfinden.
Alternativ zur aktiven MMR-Impfung im Alter von 6-8 Monaten kann bei Masern-Gefährdung des Säuglings auch eine passive Immunisierung mit einem Standard-Immunglobulin (400 mg/kgKG) stattfinden. Dabei ist zu beachten, dass dann die 1. MMR(V)-Impfung frühestens 8 Monate später gegeben werden soll, da sie zuvor wegen Interferenz der Immunglobuline mit den attenuierten Impfviren (Lebendimpfung) nicht sicher wirksam ist.

Im Erwachsenenalter (≥18 Jahre) lautet die Impfempfehlung der STIKO seit 2010 wie folgt:
- für nach 1970 geborene und ungeimpfte bzw. in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder solche mit unklarem Impfstatus: 1 Dosis MMR
- die gleiche Empfehlung galt bis 2020 auch als berufliche Indikation für Personal im Gesundheitsdienst, Gemeinschaftseinrichtungen, und in der Betreuung von Immundefizienten und im Rahmen von Masernausbrüchen.
In den Impfempfehlungen ab 2020 hat die STIKO die beruflich bedingte Empfehlung optimiert. Sie lautet seitdem:
Nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende, PraktikantInnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in folgenden Tätigkeitsbereichen:
- Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 (3) Satz 1 IfSG) inklusive Einrichtungen sonstiger human-medizinischer Heilberufe
- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material
- Einrichtungen der Pflege (gemäß § 71 SGB XI)
- Gemeinschaftseinrichtungen (gemäß § 33 IfSG)
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Fach-, Berufs- und Hochschulen
sollen über 2 dokumentierte MMR-Impfungen verfügen.
Diese Nachholimpfempfehlungen gelten explizit auch für Personen mit anamnestisch durchgemachten “Masern”, da diese Angaben häufig falsch sind.

Impfschema

Impfschema

Das Impfschema sieht heute regulär zwei Immunisierungen mit Masern-Lebendvakzine in Kombination mit Mumps- und Rötelnimpfstoff (MMR) bzw. zusätzlich Varizellen (MMRV)-Impfstoff vor:
- 1. Impfung ab dem Alter von 11 Monaten (Deutschland)
- Bei drohender Exposition, z.B. im Rahmen von Masernepidemien kann die 1. Dosis bereits ab dem Alter von 9 Monaten erfolgen.
- 2. Impfung frühestens 4 Wochen später aber nicht vor dem 1. Geburtstag, regulär empfohlen im Alter von 15-23 Monaten (Schweiz 12 Monate).
Bis zum Alter von spätestens 18 Jahren sollte jeder zweimal geimpft sein, jedoch sind Nachholimpfungen auch danach (ohne strikte obere Altersbegrenzung) noch sinnvoll.

Impfschema
Bekannte Nebenwirkungen

Bekannte Nebenwirkungen

Lokalreaktionen, die meist in den ersten 3 Tagen nach Impfung auftreten, sind nach Masernimpfung eher selten (ca. 10 %). Systemische Nebenwirkungen treten dagegen typischerweise ab dem 5. (-12.) postvakzinalen Tag in Erscheinung, wenn die attenuierten Impfviren sich ausreichend vermehrt haben. Dazu zählen unter anderem:
- Fieber (≥38 °C: 15-20 %)
- Morbilliformes Exanthem (5 %)
- Fieberkrämpfe (1:3.000)
In sehr seltenen Fällen wird etwa 2-3 Wochen nach MMR-Impfung eine Thrombozytopenie beobachtet (1:30.000). Sie ist seltener als nach natürlicher Infektion mit Masern-, Mumps- oder Rötelnvirus und erfordert in den meisten Fällen keine Therapie.
Andere seltene Ereignisse, die im zeitlichen Zusammenhang mit MMR-Impfungen beobachtet werden, sind das Guillain-Barré-Syndrom und Enzephalitiden. Allerdings werden sie nicht häufiger beobachtet als es die spontane Krankheitswahrscheinlichkeit erwarten ließe, sodass für diese Ereignisse kein ursächlicher Zusammenhang zur MMR-Impfung erkennbar ist. Das Gleiche gilt für die in Großbritannien in den 1990er Jahren postulierten Zusammenhänge zwischen Masernimpfung und chronisch-entzündlichen Darmkrankheiten bzw. Autismus.

Kontraindikationen

Kontraindikationen

Folgende Kontraindikationen für eine Masern-impfung müssen beachtet werden:


- Akute, behandlungsbedürftige Krankheiten (ausgenommen "banale Infektionen"): Verschiebung des Impfbeginns
- Bekannte, schwere allergische Reaktionen auf Bestandteile des Impfstoffes
- Schwangerschaft
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz

Kontraindikationen

Referenzen

Heininger: Impfratgeber – Impfempfehlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene/ 11. Auflage – Bremen: UNI-MED, 2022; Seite 101ff, Epid. Bull 04/22

NP-DE-VX-WCNT-220047, März 2024