Impfungen für Namibia | Besonderheiten | |
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Pflichtimpfungen | s. Besonderheiten | Gelbfieber-Impfung (Alter ≥ 9 Monate): Bei Einreise aus bestimmten Ländern sowie bei Flughafentransit > 12 h in endemischen Ländern besteht eine Nachweispflicht (s. auch WHO – Einreisebestimmungen Gelbfieber) |
Impfempfehlungen für alle Reisenden | - Grundimmunisierung gemäß aktuellen STIKO-Empfehlungen2: - Hepatitis A |
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Impfempfehlungen bei bestimmten Risiken* | - Dengue - Tollwut |
Dengue-Impfung: Eine Impfung gegen Dengue wird bei Reisen nach Namibia Erwachsenen und Kindern ab 4 Jahren empfohlen, die eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben. Influenza-Impfung: Indikationsgruppen gemäß STIKO-Empfehlung Tollwut-Impfung: Für Hundetollwut besteht ein moderates Risiko |
Impfungen für Namibia |
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Pflichtimpfungen |
s. Besonderheiten
Besonderheiten Gelbfieber-Impfung (Alter ≥ 9 Monate): Bei Einreise aus bestimmten Ländern sowie bei Flughafentransit > 12 h in endemischen Ländern besteht eine Nachweispflicht (s. auch WHO – Einreisebestimmungen Gelbfieber) |
Impfempfehlungen für alle Reisenden |
- Grundimmunisierung gemäß aktuellen STIKO-Empfehlungen2: ~ MMR/ MMR-V ~ Poliomyelitis ~ TDaP/ Tdap - Hepatitis A |
Impfempfehlungen bei bestimmten Risiken* |
- Dengue
Besonderheiten Dengue-Impfung: Eine Impfung gegen Dengue wird bei Reisen nach Namibia Erwachsenen und Kindern ab 4 Jahren empfohlen, die eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben. Influenza-Impfung: Indikationsgruppen gemäß STIKO-Empfehlung Tollwut-Impfung: Für Hundetollwut besteht ein moderates Risiko |
Schutz vor Malaria: Regional und/ oder saisonal erforderlich1
Ein hohes Malaria-Risiko herrscht ganzjährig in den Provinzen Sambesi/Caprivi-Streifen im Nordosten und im östlichen Teil der Provinz Kavango-Ost.
Saisonal (September bis April) ist ein hohes Malaria-Risiko auch in Teilgebieten im Nordosten des Landes gegeben, und zwar in den Provinzen Ohangwena, Kavango West, sowie im westlichen Teil der Provinz Kavango East und in den nordöstlichen Teilen der Provinzen Oshikoto, Otjozondjupa und Omaheke, einschl. der Städte Tsumeb und Grootfontein.
Zum Schutz wird Reisenden in Gebiete mit hohem Malaria-Risiko eine Chemoprophylaxe (also die vorbeugende Einnahme von Malaria-Tabletten) empfohlen. Die Vermeidung von Mückenstichen („Expositionsprophylaxe“) ist grundsätzlich ratsam.
Ein mittleres Malaria-Risiko herrscht ganzjährig in den restlichen nördlichen Regionen inkl. der Provinzen Kunene, Omusati, Oshana, Oshikoto (westlicher Teil) sowie im Etosha Nationalpark.
Saisonal (Mai bis August) ist ein mittleres Malaria-Risiko auch in Teilgebieten im Nordosten des Landes gegeben: In den Provinzen Ohangwena, Kavango West sowie im westlichen Teil der Provinz Kavango East und in den nordöstlichen Teilen der Provinzen Oshikoto, Otjozondjupa und Omaheke, einschl. der Städte Tsumeb und Grootfontein.
Reisenden in diese Gebiete bzw. zu dieser Jahreszeit wird empfohlen, sich konsequent vor Mückenstichen zu schützen („Expositionsprophylaxe“). In Ausnahmefällen wird bestimmten Reisenden bei gegebenem mittlerem Malaria-Risiko das Mitführen einer notfallmäßigen Selbstbehandlung (NSB) empfohlen.
Ein geringes Malaria-Risiko herrscht ganzjährig im Rest des Landes. Reisenden in diese Gebiete wird im Allgemeinen empfohlen, sich konsequent vor Mückenstichen zu schützen.
Gut zu wissen: Die südliche Landeshälfte inkl. Windhoek, die Namib-Wüste sowie die gesamte Küstenregion gelten als malariafrei – hier werden keine speziellen Maßnahmen zur Malaria-Prophylaxe empfohlen. Die Vermeidung von Mückenstichen ist jedoch auch hier aufgrund anderer, durch Mücken übertragener Erkrankungen grundsätzlich ratsam.
1 Rothe, C. et al.: Empfehlungen zur Malariaprävention. Flug- und Reisemedizin 2025; 32; 176–215. Thieme Verlag, August 2025.
*Individuelle Risikobeurteilung gemäß STIKO-Empfehlung (s. STIKO – Empfehlungen zu Reiseimpfungen)
1 Ständige Impfkommission (STIKO): Epid Bull 2025;14:1–212 | DOI: 10.25646/13090
2 Ständige Impfkommission (STIKO): Epid Bull 2025;4:1- 75 | DOI 10.25646/12971