Wie sinnvoll sind Schutzimpfungen im Betrieb?

Berufsbedingte Impfungen müssen vom Arbeitgeber angeboten werden.

2. März 2023
Lesedauer: 4 Min.
Geimpftes Team

Auf einen Blick

  • Von der Pathogenese zur Salutogenese: Das betriebliche Gesundheitsmanagement hat im Laufe der Jahre einen Wandel erfahren und die Krankheitsprävention gewinnt zunehmend an Bedeutung.
  • Neben Arbeitsschutzmaßnahmen sind dabei auch berufsbedingte Impfungen von Relevanz. So kann beispielsweise mit einer betrieblichen Influenza-Impfung Krankheitsausfällen vorgebeugt werden.

Grundlage des beruflichen Gesundheits- und Infektionsschutzes 

Schutzmaßnahmen vor Infektionen können auf der einen Seite durch technische Einrichtungen (Absaugung, geschlossene Systeme) oder aber durch eine entsprechende Organisation von Arbeitsabläufen und das Einhalten von Hygieneregeln realisiert werden. Eine wichtige medizinische Prävention kann zudem eine Impfung sein.

Beruflich bedingte Schutzimpfungen1,2

  • Berufsbedingte Impfungen müssen vom Arbeitgeber angeboten werden (Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) / Biostoffverordnung (BioStoffV) / Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge  (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der berufl. Tätigkeit). 
  • Durchführung vom Betriebsarzt oder in Delegation berechtigter Arzt
  • Aufklärung über Infektionsrisiko am Arbeitsplatz, über allgemeine und individuelle Impfrisiken, Konsequenz für die möglicherweise erschwerte Anerkennung einer Berufserkrankung bei Ablehnung der Impfung
  • Physische Untersuchung und Anamnese des Mitarbeitenden
  • Information über Nutzen und mögliche Nebenwirkungen sowie über Beginn und Dauer der Schutzwirkung
  • Hinweise zu Auffrischungsimpfungen und Dokumentation nach § 22 IfSG
Berufsbedingte Impfungen und Reiseimpfungen1,2 
Bei beruflichem Aufenthalt in Infektions gebieten ist u. a. an Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Influenza, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Tollwut und Typhus zu denken.  Personal in Gemeinschaftseinrichtungen sollte gegen Influenza, MMR, Meningokokken und Poliomyelitis geschützt sein.  Neben adäquaten Arbeitsschutz-maßnahmen gegen Schweißrauch, wird Schweißern eine Impfung gegen Pneumokokken empfohlen. 
Bei Personen im Gesundheits-, Sanitäts- und Rettungsdienst etc. sollte eine Impfung gegen Hepatitis B, MMR (nach 1970 Geborene), Influenza und Varizellen (wenn seronegativ) in Betracht gezogen werden.  Personen in der direkten Patientenversorgung sowie Menschen, die Umgang mit Schwangeren pflegen, sollten gegen Influenza, MMR und Pertussis geschützt sein.  Teilweise überlappen sich Arbeitsbereiche, sodass eine individuelle Gefährdungs- beurteilung eines jeden Mitarbeitenden von Nöten ist. 
Berufsbedingte Impfungen und Reiseimpfungen1,2 

Bei beruflichem Aufenthalt in Infektions gebieten ist u. a. an Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Influenza, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Tollwut und Typhus zu denken. 

Personal in Gemeinschaftseinrichtungen sollte gegen Influenza, MMR, Meningokokken und Poliomyelitis geschützt sein. 

Neben adäquaten Arbeitsschutz-maßnahmen gegen Schweißrauch, wird Schweißern eine Impfung gegen Pneumokokken empfohlen. 

Bei Personen im Gesundheits-, Sanitäts- und Rettungsdienst etc. sollte eine Impfung gegen Hepatitis B, MMR (nach 1970 Geborene), Influenza und Varizellen (wenn seronegativ) in Betracht gezogen werden.

Personen in der direkten Patientenversorgung sowie Menschen, die Umgang mit Schwangeren pflegen, sollten gegen Influenza, MMR und Pertussis geschützt sein.

Teilweise überlappen sich Arbeitsbereiche, sodass eine individuelle Gefährdungs- beurteilung eines jeden Mitarbeitenden von Nöten ist. 

Vorteile von Influenza-Impfungen im Betrieb

Während der jährlichen Grippewellen werden schätzungsweise 5 – 20 % der deutschen Bevölkerung infiziert.3 Dabei kam es 2019 zu ca. 2,3 Mio. Fällen von Arbeitsunfähigkeiten, auch aufgrund der Pflegebedürftigkeit von Kindern.4 Folgende Vorteile kann ein med. Präventionsangebot durch die Impfung im Betrieb bieten: 

  • Rationelle Impfsprechstunde für Mitarbeitende am Arbeitsplatz
  • Niedrigschwelliges Angebot (schnell – bequem – ohne Aufwand und Wartezeiten)
  • Entlastung der Hausarztpraxen in der Erkältungszeit 
  • Impfstoff kann gesammelt bestellt und in größeren Mengen verimpft werden
  • Schutz der Belegschaft und deren Familien vor Influenza (Herdenimmunität)
  • Reduzierung von AU-Zeiten und Übertragungszahlen
  • Sicherung der Produktivität und Abläufe im Unternehmen
  • Erhalt von „kritischer Infrastruktur“ im Unternehmen 

Besonderheiten im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM)

  •  Gesundheit kann man nicht „verordnen“ – Eigenverantwortung bleibt
  • Teilnahme an betrieblichen Präventions- maßnahmen und Impfungen ist immer freiwillig
  • Medizinische Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge kann mit allgemeiner Vorsorge ergänzt werden – Präventionsgesetz
  • Diagnostik und Therapie erfolgt über Kassenärzte; Öffentliches Gesundheitswesen
  • BGM ist für den Arbeitgeber nur zum Teil verpflichtend

Referenzen

IfSG: Infektionsschutzgesetz, MMR: Mumps, Masern, Röteln

1. Epid Bull 34/2020.

2. Epid Bull 04/2021.

3. RKI-Ratgeber Influenza, Stand 19.01.2018.

4. RKI. Influenza Surveillance 2019. 

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