STIKO-Newsticker: Aktuelle Meldungen vom RKI und der STIKO

Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht auf seiner Website sowie im wöchentlich erscheinenden Epidemiologischen Bulletin regelmäßig wichtige Statistiken und Meldungen zu Infektionskrankheiten in Deutschland sowie die Impfempfehlungen, die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) ausgesprochen werden. Damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Meldungen kompakt und übersichtlich zusammengefasst. 

12. Juli 2024
Lesedauer: 5 Min.
Impfpass von vorne
  • Empfehlung zur passiven Immunprophylaxe von RSV bei Neugeborenen & Säuglingen in ihrer 1. RSV-Saison

    Um die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison zu reduzieren, hat die STIKO zum ersten Mal eine Empfehlung zur passiven Immunprophylaxe ausgesprochen. Empfohlen wird die RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge mit dem monoklonalem Antikörper Niresevimab als Einmaldosis vor bzw. in der ersten RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene hingegen, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, zwischen dem 3. und 10. Lebenstag erhalten.

     

     

    Was ist besonders?

    • Erste Empfehlung der STIKO für eine passive Immunisierung
    • Empfehlung gilt für alle Neugeborenen und Säuglinge unabhängig vom Gestationsalter sowie von individuellen Risikofaktoren

    Was ist wichtig für die Umsetzung in der Praxis?

    • Die Verabreichung erfolgt intramuskulär (i.m.) in den anterolateralen Oberschenkel
    • Die Einmaldosis wird gewichtsadaptiert verabreicht (50 mg bei einem Gewicht <5 kg und 100 mg bei einem Gewicht >5 kg)

    Was gibt es zusätzlich zu beachten?

    • Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der ersten RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden
    • Neugeborenen und Säuglingen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, wird i.d.R. keine Nirsevimab-Prophylaxe empfohlen
    • Für gesunde Neugeborene, deren Mütter während der aktuellen Schwangerschaft eine RSV-Impfung erhalten haben, ist i.d.R. keine Nirsevimab-Gabe erforderlich

    Quelle: Epid Bull 2024;26:3-29 | DOI 10.25646/12198

  • Empfehlung zur Standardimpfung von Säuglingen gegen Meningokokken der Serogruppe B

    Die STIKO erweitert ihre bestehende Empfehlung zur Indikationsimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB) um eine Empfehlung zur MenB-Standardimpfung für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von < 5 Jahren. Die STIKO empfiehlt, die 2+1-Impfserie zum frühestmöglichen Zeitpunkt im 1. Lebensjahr zu beginnen und die Impfungen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten zu verabreichen. Nachholimpfungen sollen spätestens bis zum 5. Geburtstag verabreicht werden.

     

    Im Alter von 12–23 Monaten besteht die Impfserie gemäß Fachinformation aus 2 Impfstoffdosen in einem Mindestabstand von 2 Monaten und einer 3. Impfstoffdosis 12–23 Monate nach der 2. Impfstoffdosis. Ab dem Alter von 2 Jahren (≥24 Monate) besteht die Impfserie gemäß Fachinformation aus 2 Impfstoffdosen, die in einem Mindestabstand von 1 Monat verabreicht werden sollen. Eine Änderung des Impfschemas für Frühgeborene wird von der STIKO nicht empfohlen.

     

    Die wichtigsten Informationen zur MenB-Standardimpfempfehlung für Säuglinge mit dem 4CMenB-Impfstoff sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

    Quelle: Epid Bull 2024;3:3-32| DOI 10.25646/11900

  • Aktualisierung der Empfehlungen der STIKO zur Standardimpfung von Personen ≥ 60 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Risikogruppen gegen Pneumokokken

    Aufgrund der Verfügbarkeit eines zusätzlichen 20-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffs (PCV20) hat die Ständige Impfkommission (STIKO) die Pneumokokken-Impfempfehlung für Erwachsene aktualisiert. Ziel der Pneumokokken-Impfung ist es, die Zahl invasiver Pneumokokken-Erkrankungen und -Pneumonien sowie die daraus resultierenden Folgen wie Hospitalisierung, Behinderung und Tod zu reduzieren. 

     

    1. Standardimpfung für Personen ≥ 60 Jahre (S)

     

    Für die Standardimpfung von Personen ≥ 60 Jahre wird die Verwendung von PCV20 empfohlen. Die Anwendung des 23-valenten Polysaccharid-Impfstoffs (PPSV23) wird nicht mehr empfohlen. Personen ≥ 60 Jahre, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen eine Impfung mit PCV20 in einem Mindestabstand von sechs Jahren zur erfolgten PPSV23-Impfung erhalten.

     

    2. Indikationsimpfung für Personen ≥ 18 Jahre mit bestimmten Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen (I)

     

    Die STIKO empfiehlt für Personen ≥ 18 Jahre mit folgenden Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen eine Pneumokokken-Impfung:

    • Angeborene oder erworbene Immundefekte
    • Sonstige chronische Krankheiten
    • Anatomische oder fremdkörperassoziierte Risiken für Pneumokokken-Meningitis

    Für Personen ≥ 18 Jahre mit den in Tabelle 2 der aktuellen STIKO-Empfehlungen (Epid Bull 4/2024) genannten Risikofaktoren wird die Verwendung von PCV20 empfohlen. Die Anwendung von PPSV23 allein oder als sequenzielle Impfung wird nicht mehr empfohlen. Personen, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13 + PPSV23) erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Bei Personen mit schwerer Immundefizienz kann der Mindestabstand auf 1 Jahr reduziert werden. Für weitere Empfehlungen zum Impfabstand bei einer Impfung mit PCV20 nach Vorimpfung mit anderen Pneumokokken-Impfstoffen siehe Tab. 15 der STIKO-Empfehlung (Epid Bull 39/2023).

     

    Aufgrund der aktuellen Altersbeschränkung in der Zulassung des verfügbaren PCV20-Impfstoffs, empfiehlt die STIKO Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 17 Jahren mit Indikation zur Pneumokokken-Impfung weiterhin die sequenzielle Impfung mit PCV13 oder PCV15, gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12 Monaten.

     

    3. Impfung für Personen mit beruflicher Indikation (B)

     

    Bei beruflichen Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischen Schweißrauchen führen, soll eine Impfung mit PCV20 erfolgen. Die Anwendung von PPSV23 wird nicht mehr empfohlen. Personen dieser Gruppe, die bereits mit PPSV23 geimpft sind, sollten bei anhaltender Exposition frühestens im Abstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.

     

    Für alle drei Risikogruppen gilt: Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor, weswegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt hierzu keine Empfehlung ausgesprochen werden kann.

     

    Quelle: Epid Bull 2023;39:3-44 | DOI 10.25646/11719

  • Pneumokokken-Impfstoffe bei Säuglingen, Kinder und Jugendlichen — Stellungnahme der STIKO

    Im Kontext der in Deutschland neu zugelassenen 15- und 20-valenten Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffe, hat die STIKO deren Einsatz bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen neu bewertet. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist PCV20 noch nicht zugelassen. Die STIKO wird sich nach der Zulassung zu einer möglichen Empfehlung von PCV20 für diese Altersgruppe äußern.

     

    Die STIKO empfiehlt für die Standardimpfung gegen Pneumokokken im Säuglingsalter die für diese Altersgruppe zugelassenen Pneumokokken-Konjugat-Impfstoffe PCV13 oder PCV15 zu verwenden.

    Kindern und Jugendlichen im Alter von 2 bis 17 Jahren mit erhöhtem Risiko für eine schwere Pneumokokken-Erkrankungen wird aufgrund der breiten Serotypabdeckung weiterhin die sequenzielle Impfung empfohlen: Diese setzt sich zusammen aus einem für diese Altersgruppe zugelassenen Konjugat-Impfstoff (PCV13 oder PCV15), gefolgt von PPSV23 in einem Abstand von 6– 12 Monaten. Aufgrund der begrenzten Schutzdauer von PPSV23 soll die Impfung mit PPSV23 mit einem Mindestabstand von 6 Jahren wiederholt werden.

     

    Die wichtigsten Punkte für den Alltag in der Praxis finden Sie im Folgenden noch einmal zusammengefasst: 

     

    • Zusätzlicher Nutzen von PCV15 im Vergleich zu PCV13 unter Berücksichtigung der aktuellen Serotypenverteilung ist als gering einzustufen
    • Für die Grundimmunisierung bei Säuglingen können beide Impfstoffe zur Anwendung kommen (PCV13 oder PCV15)
    • Mit einem niedriger valenten Pneumokokken-Impfstoff (PCV10 oder PCV13) begonnene Impfserien können mit PCV15 vervollständigt werden
    • Säuglinge und Kleinkinder, die bereits eine vollständige Impfserie mit PCV13 erhalten haben, sollen nicht erneut mit PCV15 geimpft werden

     

    Das Impfschema für die Pneumokokken-Standardimpfung bei Säuglingen und zur Indikationsimpfung bei Kindern und Jugendlichen finden Sie in der folgenden Abbildung:

     

    Quelle: Epid Bull 2024;4:1- 72 | DOI 10.25646/11892

  • STIKO 2024: Aktualisierung der allgemeinen COVID-19-Impfempfehlung

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 16.05.2023 den Beschluss zur Implementierung der COVID-19-Impfung in die allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2023 verabschiedet. Anfang Januar 2024 hat sie diese Empfehlung noch einmal aktualisiert:

     

     

    Laut STIKO sollten alle Personen im Alter ≥ 18 Jahre, auch Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter sowie Personen mit Grunderkrankung ab dem Alter von 6 Monaten über eine Basisimmunität gegen Severe Acute Respiratory Syndrome Coronavirus Type 2 (SARS-CoV-2) verfügen. Eine Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht. Mindestens einer der 3 Antigenkontakte sollte durch eine Impfung erfolgen.

     

    Fehlende Antigenkontakte sollen durch COVID-19-Impfungen komplettiert werden. Wenn bisher weder Infektionen noch Impfungen stattgefunden haben, empfiehlt die STIKO eine 3-malige Impfung. Hierbei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden. Die 3. Impfung sollte in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen.

     

    Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Grundimmunisierung frühestens 3 Monate später vervollständigt werden.

     

    Folgende Personengruppen sollten eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst erhalten:

    • Personen im Alter ≥ 60 Jahren
    • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit (inkl. Immunsuppression)
    • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege
    • Medizinisches und pflegendes Personal mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt sowie Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten

    Gesunden Erwachsenen < 60 Jahre sowie Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen. Ebenso wird Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe und ihrer sehr geringen Hospitalisierungsinzidenz derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung empfohlen.

     

    Für mehr Informationen zur COVID-19-Impfung klicken Sie hier.

     

    Quelle: Epid Bull 2024;2:3-19 | DOI 10.25646/11894

  • STIKO-Empfehlung zur Dengue-Impfung

    Die STIKO hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e. V. (DTG) eine Empfehlung für die Impfung gegen Dengue erarbeitet und am 30. November 2023 veröffentlicht.

     

     

    Die Empfehlung zur zweimaligen Impfung (Mindestabstand: 3 Monate) gilt für alle Personen ≥4 Jahre, die anamnestisch eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben, in ein Dengue-Endemiegebiet reisen und dort ein erhöhtes Expositionsrisiko haben. Dies kann z. B. durch längere Aufenthalte oder aktuelle Erkrankungsausbrüche gegeben sein.

     

     

    Außerdem gilt die Empfehlung für Personen, die anamnestisch eine labordiagnostisch gesicherte Dengue-Virus-Infektion durchgemacht haben und außerhalb von Endemiegebieten gezielte Tätigkeiten mit Dengue-Viren ausüben (z. B. in Forschungseinrichtungen, Laboratorien).

     

    Im Falle einer Reiseindikation sollte die komplette Impfserie vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

     

    Quelle:  Epid Bull 2023;48:3-43 | DOI 10.25646/11784

  • Gelbfieber-Auffrischimpfung von STIKO empfohlen

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat auf ihrer Sitzung am 8. Juni 2022 eine Änderung der Empfehlung zur Gelbfieber-(GF-) Auffrischimpfung vor Reisen in Endemiegebiete und für exponiertes Laborpersonal beschlossen.

    Wie bisher bekannt, empfiehlt die STIKO die GF-Impfung als Reiseimpfung in einer von den Gesundheitsbehörden zugelassenen GF-Impfstelle mindestens 10 Tage vor Exposition gegenüber dem Gelbfieber-Virus (GFV). Als Exposition wird die Reise in ein GF-Endemiegebiet definiert. Die Erweiterung der Empfehlung besagt, dass vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition eine einmalige Auffrischimpfung erfolgen sollte, sofern 10 oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Nach erfolgter 2. Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen notwendig. Bei Schwangeren, Immundefizienten und Kindern sind Besonderheiten und Ausnahmen zu beachten, die im Folgenden zusammengefasst sind:

     

    • 1. Impfstoffdosis in einer Schwangerschaft: 2. Impfstoffdosis unabhängig vom Abstand zur Erstimpfung
    • 1. Impfstoffdosis während bestehender Immundefizienz: 2. Impfstoffdosis unabhängig vom Abstand zur Erstimpfung. Individuelle Entscheidung über weitere Impfstoffdosen
    • 1. Impfstoffdosis vor dem 2. Geburtstag: 2. Impfstoffdosis bereits ab 5 Jahren nach der Erstimpfung

     

    Weiterhin empfiehlt die STIKO die Impfung gegen GF in einer von den Gesundheitsbehörden zugelassenen GF-Impfstelle mindestens 10 Tage vor Exposition gegenüber dem GFV als beruflich indizierte Impfung für Laborpersonal. Als Exposition wird die gezielte Arbeit mit vermehrungsfähigen GFV-Wildtypstämmen definiert. Vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition sollte einmalig eine Auffrischimpfung erfolgen, sofern 10 Jahre oder mehr seit der Erstimpfung vergangen sind. Nach erfolgter 2. Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen notwendig.

     

    Quelle: Epid Bull 2022;32:3-35 | DOI 10.25646/10363

Aktuelles
Grundlagen Impfung