Masern: Update für die MFA

Masern sind eine weltweit verbreitete Viruserkrankung, die gemeinhin als Kinderkrankheit angesehen wird. Die Infektionskrankheit ist hoch ansteckend und gilt in den meisten Ländern als meldepflichtig, vor allem da es bei schweren Verläufen zu gefährlichen Komplikationen mit Todesfolge kommen kann. Die Diagnose erfolgt zum einen durch das klinische Bild (s.u.) und per Antikörpernachweis im Blut.

1. Januar 2023
Lesedauer: 2 Min.
Impfpass

Der Verlauf von Masern erfolgt üblicherweise in zwei Schüben nach einer Inkubationszeit von 7-18 Tagen. Zunächst treten Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und Kopfschmerzen auf, begleitet von rötlichen Flecken mit einem weißen bis blau-weißen Zentrum an der Mundschleimhaut. Zwei bis vier Tage nach Beginn der Symptome folgt das zweite Stadium mit einem erneuten Fieberanstieg. Die bereits bestehenden Symptome verstärken sich und dazu tritt jetzt ein typischer, ausgeprägter Hautausschlag (Masern-Exanthem) auf. Unkomplizierte Fälle heilen schnell und ohne bleibende Folgen ab.

Die Daten vom RKI1 weisen auf folgende Komplikationen hin:

  • (bakterielle) Mittelohrentzündungen: bei 7-9%
  • Durchfälle: bei ca. 8%
  • Lungenentzündungen: 1-6%

Bei Säuglingen, Kleinkindern sowie Erwachsenen über 20 Jahre ist das Risiko höher. In seltenen Fällen kann eine Gehirnentzündung (1/1000 Personen) oder eine – bisher immer tödlich verlaufende - Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten (4-11/100.000 Personen).

Personen mit erworbener oder angeborener Immunschwäche haben ein wesentlich höheres Risiko für schwere Verläufe. Eine Maserninfektion kann das Immunsystem langanhaltend schwächen und zu einer Anfälligkeit gegenüber weiteren Infektionen führen2. Jedoch bringt die durchstandene Erkrankung auch eine lebenslange Immunität mit sich.

A

Abb. 1: Anzahl der übermittelten Masernfälle und Inzidenz | Quelle: Epid. Bull. 34/22

Im Zuge der Maßnahmen während der Corona-Pandemie (Schulschließungen, AHA-Regeln) gingen in Deutschland die Fallzahlen so weit zurück, dass technisch die Elimination erreichbar erscheint (s. Abbildung). Das RKI weist jedoch darauf hin, dass ein erneutes Aufleben der Krankheit als hoch wahrscheinlich anzusehen ist.3 UNICEF und WHO konstatierten schon Beginn 2022 einen weltweiten Anstieg der Fallzahlen um 79%4 verglichen zum gleichen Zeitraum im Jahr zuvor. Ähnlich verhalten sich die Zahlen in Deutschland.

A

Abb. 2: Impfquoten für mindestens eine und zwei Masernimpfungen nach Impfalter, bundesweit. Ergebnisse der KV-Impfsurveillance (KV – Kassenärztliche Vereinigung), Geburtsjahrgang 2018. Quelle: Epid. Bull. 34/22

Der vollständige Impfschutz umfasst 2 Dosen eines Masern-Impfstoffes im Mindestabstand von 4 Wochen (kontraindiziert während der Schwangerschaft). Da es keinen einzelnen Masernimpfstoff gibt, empfiehlt die STIKO die Verwendung der Kombinationsimpfstoffe MMR (Masern, Mumps, Röteln) oder MMRV (zusätzlich kombiniert mit Windpocken). Bei einem unklaren oder unzureichenden Impfstatus von Erwachsenen (nach 1970 geboren) wird eine einmalige Gabe empfohlen, sofern diese nicht in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Kleinkinder sollen gemäß STIKO zweimal, jeweils im Alter von 11. und 15. Monaten geimpft werden (eine Impfrate von mind. 95% sollte erreicht werden). Tatsachlich erfolgt die zweite Impfung vielfach erst im Vorschulalter oder wird gar versäumt, siehe Balkendiagramm:

Seit 31.07.2022 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz nach Ablauf der Übergangsfrist verbindlich: 

  • Alle Kinder müssen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule zweimal gegen Masern geimpft sein oder eine Masern-Immunität aufweisen können
  • Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal müssen einen Schutz gegen Masern aufweisen
  • Asylbewerber und Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben

Aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die weltweite Elimination angestrebt. Dies ist möglich, da die Masern zu den impfpräventablen Erkrankungen gehören und nur von Mensch zu Mensch übertragbar sind. Eine durchgemachte Erkrankung oder auch die 2-fache Impfung schützen in der Regel lebenslang – allerdings steigen die Masernfälle durch das globale Reiseverhalten, Migrationsbewegungen und Impfmüdigkeit in den letzten Jahren wieder an.5 Das Masernschutzgesetzt ist ein wichtiger Schritt, aber gerade für Erwachsene allgemein, u.a. auch bei der Reisevorbereitung, wird die Überprüfung und Ergänzung des Impfschutzes für Masern empfohlen.

Grundlagen Impfung
Grundlagen Erreger