5 Fragen und Antworten zur Impfung vulnerabler Gruppen

„Impfungen sind Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden“, so Prof. Dr. Clara Lehmann. Viele Menschen wähnen sich heutzutage in Sicherheit vor gefährlichen Infektionskrankheiten – eine trügerische Sicherheit, wie z. B. der Nachweis des Poliovirus im Abwasser von New York 2022 zeigte1. Umso wichtiger ist der Schutz vulnerabler Gruppen. Worauf es dabei ankommt, fasst die Leiterin der Infektionsambulanz an der Uniklinik Köln kompakt und praxisnah zusammen.

15. Januar 2024
Lesedauer: 5 Min.
Immunität Buchstabenklötze

1. Wer sollte besonders geschützt werden?

Zu den Indikationsgruppen zählen im Wesentlichen Personen ab 60 Jahren sowie solche mit Grunderkrankungen, z. B.:2

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Diabetes mellitus
  • chronische Nierenerkrankungen
  • chronische Lebererkrankungen
  • Immunsuppression
Dies zeigt sich unter anderem am Beispiel von Hospitalisierungen aufgrund einer laborbestätigten Influenza in den USA (vorläufige Daten vom 15. April 2023):3

Abbildung 1 : Hospitalisierungen aufgrund einer laborbestätigten Influenza. Vorläufige Daten vom 15.04.2023. Modifiziert nach 2.

 

Sollte eine Impfung kontraindiziert sein, könne das engere Umfeld der Betroffenen geimpft werden, um einen indirekten Schutz herzustellen, gibt Prof. Lehmann zu bedenken.

 

2. Welche Impfungen sind wichtig?

Für Angehörige vulnerabler Gruppen sind folgende Impfungen als Indikationsimpfungen angezeigt:2

  • COVID-19
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib) bei anatomischer / funktioneller Asplenie
  • Hepatitis B bei bestehender / zu erwartender Immundefizienz
  • Herpes Zoster (HZ) ab 50 Jahren bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung; ab 60 Jahren als Standardimpfung (adjuvantierter Herpes-Zoster-Totimpfstoff)
  • Influenza ≥ 6 Lebensmonaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung (inaktivierter quadrivalenter Impfstoff); ab 60 Jahren als Standardimpfung (inaktivierter quadrivalenter Hochdosisimpfstoff)
  • Meningokokken ACWY (Konjugatimpfstoff) und B bei gesundheitlich gefährdeten Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz 
  • Pneumokokken bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit
  • Varizellen bei Seronegativität vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation

Weiterhin gelten die aktuellen Empfehlungen der STIKO für Standardimpfungen unter Berücksichtigung der Anwendbarkeit bei dieser Klientel.

Die Indikationsgruppen für eine Impfempfehlung überschneiden sich bei den drei Atemwegsinfektionen COVID-19, Influenza und Pneumokokken weitgehend. Daher könne sich eine simultane Impfung anbieten, betont die Infektiologin. Dies gilt auch für die Verabreichung des konjugierten HZ-Totimpfstoffs.

„Die Zulassungsstudien haben klar gezeigt, wie wirksam dieser Impfstoff gegen den Ausbruch einer Gürtelrose sein kann. Weiterhin reduzierte er das Risiko der schmerzhaften Post-Zoster-Neuralgie.“

Prof. Dr. Clara Lehmann

Eine Impfung sei aber nicht nur aufgrund der direkten Schutzwirkung wichtig, konstatiert die Expertin, auch indirekte Effekte könnten sich vorteilhaft auswirken. So kann die Influenza-Impfung laut einem JACC-State-of-the-Art-Review die kardiovaskuläre Morbidität und Mortalität bei Personen mit COVID-19 senken.4 Die 23-valente Pneumokokken-Vakzine kann bei Dialysepflichtigen das Überleben verbessern, indem sie kardiale Ereignisse reduziert.5

3. Wer darf impfen? 

In der Regel führten Niedergelassene aus den Bereichen Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Gynäkologie Impfungen durch. Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 (§ 20 Abs. 4 IfSG) dürfen nun jedoch alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland jede Art von Impfung durchführen. Ein Ausnahme bildet das ärztliche Personal aus den Bereichen Zahn- und Tiermedizin. Jeder ärztliche Kontakt soll genutzt werden, um den Impfpass auf Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. Impflücken zu schließen. 6

 „ALLE Disziplinen sollen impfen – nicht nur Hausärztinnen und -ärzte. Das ist eine wichtige Botschaft!“

Prof. Dr. Clara Lehmann

4. Welche Kriterien gelten für die Impfentscheidung? 

Entscheidungskriterien beziehen sich auf die zu impfende Person und den Impfstoff. Daraus ergibt sich folgendes Bild:7

Hinsichtlich des Ausmaßes der Immunsuppression werden 3 Grade unterschieden: minimale, leichte bis mittelgradige und hochgradige Immunsuppression (Grad 1 bis Grad 3).7,8 Eine Immunsuppression vom Grad 1 hat keinen signifikanten Einfluss auf das Immungeschehen, sodass Betroffene analog zu Gesunden geimpft werden können. Einschränkungen bestehen dagegen bei einer Immunsuppression der Grade 2 oder 3:7–9

  • Grad 2: 
    • Eingeschränkte Verwendung von Lebendvakzinen
    • Überprüfung des Impferfolges bei einigen Impfungen*
  • Grad 3:
    • Lebendvakzinen weitgehend ausgeschlossen
    • Impferfolg bei inaktivierten Totimpfstoffen fraglich
    • Überprüfung des Impferfolgs bei einigen Impfungen*

Grundsätzlich gäbe es keinen messbaren Schwellenwert der Immundefizienz, ab dem Lebendimpfstoffe gefahrlos gegeben werden könnten, hält Prof. Lehmann fest. Die Entscheidung sei daher individuell abzuwägen.

* Diphtherie, FSME, Hepatitis A, Hepatitis B, Tetanus, Tollwut, MMR, Varizellen

 

5. Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Impfung? 

Im Idealfall findet die Impfung 2 (–4) Wochen vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie statt. Eine weitere Möglichkeit ist die Verabreichung in einer stabilen Krankheitsphase mit möglichst niedriger Immunsuppression. Auch die Applikation 2–3 Monate nach Therapieende ist möglich (Rituximab u. a.: 6 Monate). Genaue Angaben zu einzelnen Wirkstoffen finden Sie hier.10

Die Referentin:

Der Artikel basiert auf dem Vortrag „Vulnerable Gruppen – ​was wann wie impfen?“ im Rahmen des GSK-Industriesymposiums „Moderne Impfstoffkonzepte – Auf dem Weg zum maßgeschneiderten Impfstoff?“ auf dem 129. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) am 23. April 2023.

Prof. Dr. Clara Lehmann

Leitung Infektionsambulanz und Tagesklinik

Universitätsklinikum Köln (AöR)

Referenzen

1. US Department of Health and Human Services/Centers for Disease Control and Prevention, MMWR / August 19, 2022 / Vol. 71 / No. 33.

2. Epidemiologisches Bulletin 4/2023. 26. Januar 2023.

3. Laboratory-Confirmed Influenza Hospitalizations; Preliminary data as of Apr 15, 2023. Verfügbar unter: https://gis.cdc.gov/grasp/fluview/FluHospChars.html. Abgerufen: 04/2023.

4. Behrouzi et al. JACC VOL. 76, NO. 15, 2020 OCTOBER 13, 2020:1777–94

5. H. Ihara et al. / Vaccine 37 (2019) 6447–6453

6. Impfen in Deutschland: Wer impft? Verfügbar unter: https://www.nali-impfen.de/impfen-in-deutschland/wer-impft/. Abgerufen: 04/2023.

7. Wiedermann U et al. Impfungen bei Immundefekten/Immunsuppression: Expertenstatement und Empfehlungen. Verfügbar unter: https://www.oeglmkc.at/down/Impfungen_bei_Immunsuppression.pdf. Abgerufen: 04/2023.

8. Fleck K. Komplexe Materie: Impfung bei Immunsuppression – es kommt auf den Impfstoff und den Patienten an. Verfügbar unter: https://deutsch.medscape.com/artikelansicht/4905878. Abgerufen: 04/2023.

9. Niehues T et al. Impfen bei Immundefizienz – Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen. (I) Grundlagenpapier. Bundesgesundheitsbl 2017; 60: 674–684.

10. Wagner N et al. Impfen bei Immundefizienz – Anwendungshinweise zu den von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen. (IV) Impfen bei Autoimmunkrankheiten, bei anderen chronisch-entzündlichen Erkrankungen und unter immunmodulatorischer Therapie. Bundesgesundheitsbl 2019; 62: 494–515.

Indikationen